Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Totalsumme des Kapitals und der Zinsen.

1826. 116,437,632 Fl. 17 Kr.

1827. 117,757,016 - 51^ -

1828. 118 255,878 - 6Z -

1829. 118,873,250 - 52^ -

Unter diesen Summen befinden sich auch" die Vor-schüsse für die Pensions- Amortifatione. oder Til-gungskasse. Der jährliche Schuidentilgungö-Etat be-trug imSepkember deöJahres 1831:8,200,s)52Guld.,wozu folgende Beitrage gehören: 1) Zinskasse (Malz-aufschlag) 4,253,414 Gld. ; 2) Tilgungskosse 873,000Gld.; 3) PensionS-AmortisationSkasse 2,700,000 Gld.;4) Beitrag der Untermainkreiö-Anftalt 410,548 Gld.,welches die eben angeführte Totalsumme des jährlichenSchuidentilgungSkapitaiS giebt. Zu den cursirendenStaatspapiecen oder Ajsignaten wurden im Jahre1831 noch für 2 Millionen Assignaten in Umlauf zubringen von der Regierung vorgeschlagen, die größten-tentheils zu StaatSbefoldungen verwendet werdensollten. Der König Ludwig der Erste, der 1825zur Regierung gelangte, läßt es, gleich seinem Vater,seine vornehmste Sorge seyn, den Ackerbau, die Ge-werbe, den Handel und die Wissenschaften und Künstezu erheben, um dadurch die Einkünfte des Landes zumehren und die Staatsschulden zu tilgen.

Die Staatsschulden und der Finanzzu»stand des Königreichs Sachsen haben in derDarstellung eben die Schwierigkeiten, wie bei den an-dern Staaten, weil sie auch in den früheren Zeiten alsGeheimnisse bewahrt wurden. Erstere, die Staatörschulden, welche sich gleich nach dem siebenjährigenKriege, 1763, auf 41,028,424 Thaler beliefen, nacheiner offiziellen öffentlichen Anzeige, mit Ausschluß derOberlausiher Schulden, jedoch nur auf 38 MillionenThaler, sind größtentheils Folgen der verschiedenenKriege, worein Sachsen, besonders seit dem Anfange