220 Staatsschuld.
dermalen Staatsverwaltung im Wesentlichen unver-ändert bleiben. — 2) Die Ungewißheit der Verhält-nisse von den letzten großen Ereignissen bat besondersauf t.n Cours der Sächsischen Kassnbilletts nacktkei-ligen Einfluß geäußert. Um dem gegenwärtig bereitswieder angeregten Vertrauen zu diesem so bequem undvorher so geachteten Wertzeichen einen sicheren Stutz-punkt zu geben, wird im Namen der verbündete»Machte von Seiten des General-GouvernemeutS hier-mit öffentlich erklärt und bekannt gemacht, daß dieSächsischen Kassenbilletts, die Umstände mögen kom-men, wie sie wollen, tu Gemafhelt der diesfalls ergan-genen Landesherrlichen Edikte als gültig anerkannt,und bei den zur Hälfte darin zu entrichtenden Steu-ern und Abgaben fernerhin nach ihrem vollen Nenn-werthe angenommen werden solle». Auch wird zurWicderemporbrmguiig und Aufreehthaltung ihres Cours-werthes eine gehörig fnndirce Auswecbsclnngskasse inLeipzig unter der Direktion der daselbst wohnende»Banquiers und Kaufleute Plötz, Köhler, Reichen-dach, Lücke und Latuö eröffnet werden rc.
Bei der Regulierung der Sächsischen Angelegen-heiten mit Preußen nach dem Pariser Frieden, über-nahm Letzteres mit den ihm nach dem Congreßschluß!in Wien zugefallenen Länderlheilen Sachsens auch1,810,000 Rthlr. in KassenbilletS, und Ersteres ver-nichtete die feinigen bis auf 2^ Millionen Rthlr.Nach einem osficiellen Berichte des vorigen I835stenJahres zerfällt die Sächsische Staatsschuld in fünfHauprabtheilungen. Zur ersten Abtheilung gehörendie Steuer-Kreditkassen-Schulden, welche sich >rnJahre 1831 auf 14,424,995 Rthlr. beliefen, welcheSumme durch mehrere den Zinsfuß und die Verein-fachung des StaarSfchuldenwesenS betreffende Maaß-regeln bis zu Ende des ersten Quartals 1835 auf9,400,000 Rthlr. getilgt wurde. Zur zweiten Ab-theilung gehört die Kammer-Kreditkassen-Schuld,welche zu Michaeli 1834 bis auf 957,363 Rthlr. vec-