Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

verwandelt worden, und den Wittwenkassen, frommenoder sonstigen gemeinnützigen Stiftungen angehören,welche unter der unmittelbaren Leitung und Aufsichtdes Staates stehen, und zu deren Unterhaltung, imFall ihre Fonds nicht zureichen sollten, der öffentlicheSchatz zuschießen müßte; c) alle Obligationen, welchefür Caucionen ausgehändiget worden, die seit der Er-richtung des Königreichs haar in den öffentlichenSchatz eingezahlt worden. 3) Die Gläubiger, so wieüberhaupt die Inhaber der neuen Obligationen, diestatt der alten Verdriefungen ausgegeben worden, sol-len, außer den im Art- 2 namhaft gemachten Fällen.,verpflichtet seyn, dieselbe» vor dem 1. Nov. des obengedachten Jahres bei den Specialliquidatoren zu prv-duziren, die Reduktion einschreiben zulassen; nach Ab-lauf dieser Frist sollten alle Forderung der nicht pro-duzirten Obligationen als erloschen berrackker werden.Die alten noch nicht ausgewechselten Obligationensollten nur gegen neue über den reduzirtc» Kapital-werth sprechende ausgetauscht werden. Auch solltendie Ainscoupvns, welche schon mit den im vorhergehen-den Artikel gedachten neuen Obligationen ausgegebenworden, nur mit einem Durcheile ihres Nennwerrhesrealisirk Werden.

Es erscheinen nun noch im Laufe des Jahres 1813mehrere Verordnungen im Betreff der Stemplungder Zinscoupons, der Annahme des Kupfergeldes undHerabsetzung desselben, der Billionenmünze rc. rc.,die aber größtenkheils ohne Wirkungen blieben, danach der Schlacht von Leipzig und dem Rückzüge derFranzösischen Armee, um den Rhein zu gewinnen,auch der König von Westphalen sein ihm von Na-poleon gestiftetes Reich verließ, um es nicht wiederzu besitzen, indem die Theile desselben nach dem Wie-nercongresse—auch zum Theil schon vor demselben, beidem Vorrücken der verbündeten Armeen, von ihren altenHerrschern sogleich inBesitz genommen wurden — wie-der größtenkheils unter ihre alten Herrscher kamen,die mit ihnen auch die alten Schulden wieder über-