Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

worunter die Grundsteuer unter verschiedenen Rubri-ken mit 422,244 Rthlr. begriffen ist; 2) an indirek-ten Steuern, nach dem Staatögrund-Etat von 1830,602,000 Rthlr., worunter der Stempel 110,000, derWasserzoll 20,700 Rthlr. rc. rc.; 3) an Wege. undBrückengeldern 108,650 Rthlr.; 4) von den Domai-nen 641,030 Rthlr.; 5) von den Gesundbrunnen17,238; 6) von den Forsten, Jagden und Fischereyen300,180 Rthlr.; 7) von den Berg-, Salz. und Hüt«tenwerken 200,000 Rthlr.; 8) vom Postregal 43,500Rthlr.; 9) vom Landgestüt 3000Rthlr.; 10) an ver-schiedenen Einnahmen 69,337 Rthlr., und aus demKapital-Vermögen des Staats 333,114 Rthlr. DieAusgaben betrugen dagegen in dem genannten Jahre3,286,470 Rthlr.; eö würde sich hier also ein Deficitvon nahe an 400,000 (398,777) Rthlr. ergeben.Nach der Specifikation bestehen die Ausgaben in fol.genden Etats: I) für den Churfürstlichen Hof 392,000Rthlr.; 2) für Fürstliche Apanagen rc. 75,290 Rthlr.;3) für das Staatöministerium 50,130 Rthlr.; 4) fürdie Rechtspflege 251,730 Rthlr.; 5) für die innereLandesverwaltung 758,720 Rthlr.; hierzu gehören:die Landtagskosten 36,120, die Kosten der Provinzial.regierungen und deren Unterbehörden 107,730, derPo-lizey 35,090, der Kirchen-Behörden 47,700, derMe-dizinal-Behörden 22,880, des Bauwesens 300,310,der Lehranstalten 68,350, wobei die Landes-Universi-tät mit 391,700, die Lyceen mit 13,320, die Kostender Landgestüte 28,040, der Hoftheater-Direction3000, der unvorhergesehenen Ausgaben 6000 Rthlr.;6) die Kosten für die Finanzverwaltung 707,540Rthlr.; 7) für die auswärtigen Angelegenheiten5 l,060 Rthlr., und 8) für das Kriegswesen 1 MillionRthlr. Nach den BudgetS für die Finanzperiodeder Jahre 1834, 1835 und 1836, welche in der Siz-zung der Stände am 23sten August des zuerst ge-