Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

des Churfürstenthums Hessen-Kassel können nuraus der neuesten Zeit betrachtet werden, weil aus den frü-heren Zeiten wenig darüber veröffentlicht worden ist.Nach dem Tilsiter Frieden 1807 wurde ganz Churhesien,obgleich der Churfürst WilhelmderErste sich dieNeutralität bei Frankreich und Preußen ausgewirkthatte, von Napoleon in Besitz genommen, und dergrößte Theil seiner Länder nahm Napoleon zu demaus eroberten Deutschen Provinzen gebildeten König-reiche Westphalen, und Kassel wurde zur Haupt-und Residenzstadt des gleichfalls neu geschaffenen Kö-nigs Hieronymus gemacht, welches Reich bis zumSpätherbste 1813 bestand, wo der neue König (26stenOrtober) von Kassel Abschied nahm, und aus Vor-ahnung der Nichtwiederkehr selbst die Tapeten ausdem Pallaste mitnahm. Nachdem der Churfürst vonseinen Ländern wieder Besitz genommen, so sollte nachdem Wiener Congresse 1814 eine LandständischeVerfassung mit Kammern darin eingeführt werden;allein der in dem genannten Jahre zusammenberufeneLandtag zerschlug sich, und so kam diese Verfassungerst unter seinem Nachfolger, Wilhelm demZwei-ten, zu Ende der 1820r Jahre zu Stande, und vonda an wurden erst die Staatseinnahmen und Ausga-ben, und der Staatsschuldenbestand veröffentlicht.Vor der Einführung oder der wirklichen Constituirungdes Landtages schätzte man die Staatseinnahme auf41- Millionen Gulden, und die Staatsschuld auf1,297,150 Rthlr. Malchus giebt sie dagegen auf2,400,000 Rthlr. an. Nach dem Budgete für dasJahr 1831, welches der Landtags-Kommissar derScändeversammlung am 13ten Juny des gedachtenJahres vorlegte, beliefen sich die Einnahmen, die indi-rekten Steuern nach dem früheren Bestände auf602,000 Rthlr. angenommen, auf 2,887,693 Rthlr.,nämlich: 1) an direkten Steuern 569,644 Rthlr.,