Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

soldungen für die Amts-Wundärzte 3036 Rthlr. 16Alb.; 10) in dergleichen für die KreiSkhierärzte 1193Rthlr. 8 Alb.; 11) an Beiträgen zu den Unterhal-tungskosten der GenSd'armerie 42,918 Rthlr. 15 Alb.10 Hell.; 12) an Beiträgen zu den Kosten der Land.schullehrer-Anstalten 1100 Rthlr.; 13) au Beiträgenzu den Kosten des Landwirthschaftsvereins 1400 Rthlr.;14) an Vorschuß in die Landgestütkasse zum Ankaufvon Beschälern 8905 Rthlr; 15) an LandtagskostenVorschußweise gezahlt 10,723 Rthlr., und 1b) anVerwaltungskosten 15,122 Rthlr. 15 Alb. 8 Hell.

Die Staatsschulden und derFinanzzu-stand des GroßherzogthumS Hessen und beiRhein sind gleich denen des vorhergehenden Chuc-fürstenthumes aus den früheren Zeiten unbekannt.Unter der Regierung des Großherzogö Ludwig desZehnten wurden die Staatseinkünfte im erstenJahr-zehn dieses Jahrhunderts auf 3^ Millionen Guldenangegeben; nach Ockhart, in den ^nnslss 6ssV 0 MA 68 p. Nulls-krun, 1o«r II, Lud. 3, p.357 8<^., nur 2z- Millionen. Die Staatsschuldenwurden im Jahre 1823 auf 13,076,000 Gulden an-gegeben, die jährlich 621,828 Guld. zu verzinsenkosten; Malchus giebt sie in seinem Handbucheder Finanzwissen schafften und Finanzver-walcung auf 12,926,552 Gulden an. Nach denBudgets für die Jahre 1824 — 26 wurden von denStänden für jedes dieser Jahre 5,816,976 Guldenfestgesetzt, welche aus folgenden Einnahmen fließen:1) aus den Domainen und Regalien 1,679,572Guld.; 2) aus der Verbrauchssteuer 475,000 Guld.und 3) aus der Octroi und andern verschiedenen Ein-nahmen 84,864 Guld. Die übrigen 3,577,546 Gul.den müssen von den Provinzen durch direkte und indi-rekte Steuern aufgebracht werden, wozu Starkenburgund Oberhessen und Rheinhessen H beitragen. Der