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Staatsschuld.
Pflicht aufgebraucht, und für das laufende Jahr einLandschaftlicher Mehrbedarf von 66,517 Rkhlr. inAnspruch genommen worden ist, so wurde es dochmöglich, daß durch wesentliche Ersparnisse an demAusgabe-Etat, und durch andere noch vorhandene Mit,tel und Quellen, welche benutzt worden, ohne irgendeine Steuererhöhung und ohne eine neue Anleihe nichtnur den Landesbedarf zu decken, sondern auch denMehrbedarf der abgelaufenen VerwilligungS, Periodeauszugleichen. Die Kammereinkünfte sind von denLandschaftlichen strenge getrennt, und aus den Letzterenwird der oben angeführte Staatsaufwand bestritten.— Was nun die Staatsschulden betrifft, so betrugendie auf den neuen Landeökheilen haftenden Schuldenim Jahre 1826 2,166,985, und die der alten Lande1,524,459 Rkhlr., also zusammen 3,934,699 Rthlr.Hierbei sind die Kammerschulden nicht einbegriffen.Am Schlüsse des Jahres 1832 wurde die Staats-schuld nach einer zuverlässigen Angabe wie folgt be-rechnet: An eisernen Kapitalien: 48,643 Rthlr. 21Gr. 7 Pf.; an sonstigen Königl. Sächsischen Steuer,und Kammer-Kreditschulden: 594,506 Rthlr. 23Gr. 10 Pf.; an Landschaftlichen, durch Papiere auporteur neuverbriefrer Schulden: 2,655,700 Rthlr.(die Obligationen standen zu der angeführten Zeit überden Nominalwerth), in Summa 3,298,850 Rthlr.21Gr. 5Pf. Hierzu kommen nun noch 42,460 Rthlr.8 Gr. 4 Pf., als muthmaßlicher Rest auf die Grund-steuer.Freiheits'EntschädigungS-Anleihen, und 64,699Rthlr. 20 Gr. als ungefährer Betrag der in Verbotgelegten Fuldaischen Stistungsfonds, in Summa3,406,011 Rthlr. 2 Gr. 1 Pf. Zur Verzinsung undAbtragung dieser consolidirten Schuld sind 170,000Rthlr. nach dem Etatsenkwurfe bestimmt. Von die-sen waren für das Jahr 1833: 129,257 Rthlr. 17Gr.8 Pf. zur Verzinsung erforderlich, und dann noch<vec. tech. Eric. Lh. dXV. R