Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

ohneAutenticität; sie soll aber, wie schon bemerkt wor.den, sehr ansehnlich seyn; denn die Regierung sah sichdieserhalb 1811 genöthiget, zum Verkaufe der Do-mainen zu schreiten, wobei ^ der Kaufsumme in Schuld-verschreibungen der StaatSrentey oder der Renteney-Kommission an Zahlungsstatt angenommen wurden;allein der Erfolg entsprach nicht der Erwartung, dieman sich davon machte; denn der Staatskredit odervielmehr der Kredit der Regierung wollte sich nichtheben, wenn gleich der Kredit der einzelnen Körper-schaften und der Privaten des Landes von den Er-schütterungen der Kriege sich wieder hob. Die Quel-len des Wohlstandes sind hier der Landbau und derHandel; denn allein der Handel mit Butter und Käsebringt in beide Fürstenthümer (Mecklenburg-Schwe-rin und Mecklenburg - Strelih) jährlich an 300,000Rthlr. fremden Geldes.—Nach einer öffentlichen Be-kanntmachung des Herzogs Friedrich Wilhelmzu Anfange des verwicheneu 18ten Jahrhunderts, be-liefen sich die jährlichen Einkünfte der Herzoglich.Schwerinschen Lande, die aus den Kammerämternund Regalien fließen, auf 300,000 Rthlr., und imersten Jahrzehn dieses Jahrhunderts unter dem Her-zöge Karl Ludwig Friedrich die sämmtlichenEinkünfte auf 1,800,000 Guld., sie sind also seiteinem Jahrhunderte um 1,500,000 Guld. gestiegen.In den 1780r Jahren betrugen sie schon 1,350,000Guld., und der baare Geldumlauf ward in eben der Zeitauf 1,800,000 Rthlr. angegeben. Herzog Frie-drich ließ zuerst 1763 gröberes Courant, von S Stük-ken an bis zu Stücken oder Groschen nach demMünzfüße zu 11^ Rthlr. die feine Mark, und Schei-demünze zu 12 Rthlr. die feine Mark ausprägen, undin einem Zeitraume von zehn Jahren wurden an100,000 Rthlr. Grobcourant, und an Schillingen fasteben so viel gemünzt; allein durch die Güte oder den