Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

und in seine Dienste zu ziehen suchte; auch Fremdein der Karnavalszeit durch Freiopern, Freiredoutenund andere Vergnügungen nach Braunschweig zog,so war dieses, wenn gleich hinreichend den Ausfalleinigermaßen zu decken, doch in anderer Hinsicht nach-kheilig für den Staat, weil es den Aufwand oder Luxuszu sehr unter denjenigen Ständen beförderte, die keinenweiteren Stützpunkt zu ihrer Existenz, als ihrer HändeArbeit haben, mithin bei jeder Stockung deö Gewerbesauch dieser erliegen, besonders in einem kleinen Staate,der immer nicht die Hülfsquellen besitzt, als ein großer,wenn gleich in anderer Beziehung die Bewohner darinoft sehr glücklich sind. Herzog Ferdinand fuhr in-dessen fort, auf der einen Seite durch Erfparungen,auf der andern durch Freigebigkeit, besonders in Be-ziehung auf Wissenschaften und Künste, auf seinLand wohlthätig zu wirken, und es so viel, als möglich,von der drückenden Schuldenlast zu befreien. Nurder Krieg 1806 mit Frankreich und Preußen, in wel-chem er als Preußischer Heerführer in der unglück-lichen Schlacht bei Jena und Auerstädt verwundetwurde, raubte ihm das Leben und sein Land, welchesNapoleon als eine eroberte Provinz des DeutschenReichs einzog und dem neuerrichteten KönigreicheWestphalen einverleibte, bei welchem es bis zu dessenAuflösung 1813 verblieb, wo es wieder an seinenrechtmäßigen Herrscher, den Sohn des verstorbenenHerzogs Ferdinand, Friedrich Wilhelm kam,der es aber nur kurze Zeit besaß, indem er in derSchlacht bei O.uatre-Braö gegen die Franzosen unterdem zurückgekehrten Napoleon von Elba am 16tenJuny l8l5 blieb. Jetzt folgte in Braunschweig, dader Sohn und Nachfolger Friedrich Wilhelms,der Erbprinz Karl, noch minorenn war, eine vormund-schaftliche Regierung bis zum Jahre 1823, welcheder König von Großbritannien Georg der Vierte