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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

illern Marine 1 Mill.; für die Landmacht 2^ Mill.; für

ange die Verzinsung der Staatsschuld 5 Mill.; für die

ithlr. Amortisirung oder Tilgung derselben 1 Mill.; für die

Heils Zuschüsse zum Pensionswesen ^ Mill. Rthlr Banko rc.;

:den, also im Ganzen 14,266,000 Reichsbankothaler; es

espa> bleibt also ein jährliches Deficit von 321,000 Reichs«

Aals khalern. Hier muß jedoch bemerkt werden, daß sich

eich; diese Berechnung bloß auf die Einnahmen und Aus-

von gaben des eigentlichen FinanzdepartementS bezieht;

luße es bestehen aber außer denselben noch viele einzelne

sehr Fonds, die durch die Beschatzung der Staatsbürger

üb« herbeigeschafft werden. Ferner sind die Jntraden des

äne- Postwesens, die sehr bedeutend sind, nicht in der an-

M, geführten Einnahme berechnet, welche zum Pension«.

000 wesen verwandt, und also zu der angeführten ^ Mill.

die Zuschüsse noch hinzukommen. Dann werden eine

wa- große Anzahl von Staatsbeamten nicht aus der

ang, Staatkasse, sondern vom Publikum unmittelbar besol«

De- det, wie z. B. durch die auf das Publikum angewiese-

M ne» Sporteln, die Sportelsteuer. Ferner müssen zur

Zim einheimischen Staatsschuld auch noch große Sum-

)om wen hinzugerechnet werden, die eigentlich nur in der

dem Staatskasse deponirt sind, als die Gelder der Mino,

chs- rennen, der Sparkassen, und vieler anderen Stiftun-

und gen und Korporationen. Auch die Kommunalabgaben

khü- sind hier nicht mitgerechnet, welche in dem letzten Jahr-

hle. zehen fast verdoppelt worden sind, indem von der einen

und Seite die Ausgaben, namentlich für das Armenwesen,

urg bedeutend gestiegen, und von der andern auch bei dem

ill.; bestehenden Finanzsysteme viele Lasten, die ihrer Na.-

>zoll kur nach der Staatskasse anheimfallen, auch von der.

)ine selben früher entrichtet wurden, jetzt von den Kam-

D>e Mern getragen werden. — In der Ständeversamm-

halt lung, November 1835, wurde von dem Prokurator

ung Hangen, nach einer kurzen Schilderung des finan-

die ziellen Zustandes des Staats, ein schon früher von

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