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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Saatsschuld.

reich und die Herzogthümer errichtet. Es heißt indem bieserhalb am 5ten Januar 1813 erlassenen Re.

glement unter andern:

Der ursprüngliche Fonds der Reichsbank ist eineForderung von 6 Prozent in baarem Silber von demWerthe alles unbeweglichen Eigenthums in den König-reichen (Dänemark und Norwegen) uns in den Hcr-zogthümcrn (Schleswig und Holstein). So lange dieseForderung nicht bezahlt ist, hat die Bank für die-selbe die erste Hypothek vor allen andern, jetzt oderkünftig darauf haftenden Schulden, selbst vor denSchätzungen und Abgaben an den König. Diese hy-pothekarische Forderung kann von Seiten der Banknicht gekündigec werden, der Schuldner kann sie jedochzu jeder Zeit ganz oder zum Theil abtragen; sie sollübet während der Zeit vom Isten Januar 1813 an,und so lauge sie beim Schuldner aussteht, mit 54 Pro-zent in Reichsbaukthalern Silberwerth jährlich verzin-set werden, welche Rente in zwei Terminen, jedesmalmit 3^, erlegt wird. Die Bank kann auf den ebenangeführten Fonds Zettel bis zu einem Belaufe von46 Millionen Reichsbankothaler in Umlauf setzen,wovon 27 Millionen sogleich ausgegeben werden kön-nen, die übrigen 19 Millionen sind aber zum Reserve-fonds für die Finanzen und zum Ausleihe» bestimmt,so, daß 15 Millionen davon als eine Beihülfe zuaußerordentlichen Ausgaben vorbehalten bleiben, dieallmählig in größeren uns kleineren Summen nach dennäheren Befehlen deS Regenten abgeliefert werdenmüssen. Die übrigen 4 Millionen dienen zu einemAusleihefvnds. Dann sollte auch noch als Reservefondsder Finanzen eine Summe von 10 Millionen Reichs-bankothalern Silberwerth in von der Bank auszustel-lenden aufkündbaren Obligationen hingelegt werden,zu deren Verzinsung und Abtrag sie von ihre» Ein-nahmen jährlich 600,000 Reichsbankothaler Silber-werth abgeben soll. Die Reichsbank soll ferner mit350,000 Reicbsbankothalern Silberwerth jährlich »ieVerzinsung der Obligationen besorgen, die sie zur Ein-lösung der einen Hälfte von den Schleswig-Holsteini-sa-en Speciesbankozetteln, der auf 20 Rthlr. Schlesw.