Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

Holst. Cour. lausenden Schatzkammer-Repräsenlarive,uud der zufolge des Patents vom 19 ten December1810 ausgestellten Assignarioiieii, auszustellen hat. Inden ersten fünf Jahren, und wenn und so lange derStaat in Krieg verwickelt ist, soll die Bank jährlichI Million von ihren Eimiamnen verwende». DerUeberscbuß iyrer jährlichen Einnahme, nach Abzugder bestimmten oben angeführten Ausgaben, wird andie Finanzen abgegeben; wenn aber die fünf Jahreabgelaufen sind oder der Friede wieder gewonnen wird,fallt auch dieser Ueberschuß der Bank anheim. DreiViertel von der Einnahme der Bank werden in ein-gezogenen Reichsbankzetteln zur Vernichtung hinge-legt, wenn und so lange der Cours der Zettel unterPari steht, wenn hingegen der Cours Pari ist, solldie Bank für den vorhin angeführten Betrag der Ein-nahmen Silber anschaffen, das zu ihrem Fonds gelegtwird, um nötbigensalls zur Verbeilerung des Coursesder Zettel gebraucht werden zu können wenn dieservom Pari abweichen sollte. Das übrige Vierrel derBankeinnahme wird fruchtbringend gemacht. Wen»einst die Bank es erreicht, daß ihr baarer Silberfondin gleichem Verhältnisse mit der Masse ihrer zirkuli-renden Zettel steht, und sie folglich der Einnahmeu vonihre» kann noch ausstehenden Forderungen nicht mehrbedarf, so soll sie ihr ganzes überfließendes Vermögenzur Abbezahlung der Staatsschuld anwenden. DieZinse» von den aus diescWeise eingelöseten Obligatio-nen sollen noch zehn Jahre nach der Einlösung fort-dauernd von den Finanzen erlegt werden, um, inVereinigung mit den sernethin überschießenden Einnah-men der Bank, zur desto schnelleren Abbczahlung derStaatsschuld angewandt zu werden. Die hypotheka-rischen Forderungen der Bank sollen gerichtlich proto-kollirt, und die Zinsen von den Forderungen derselbenkönnen in Reichsbankzetteln nach dem Silberwerthe er-legt werden. Wer aber seine ganze Schuld an dieBank oder eine» Theil derselben abbezahlen will, MUßdie Bezahlung in baarer Silbervaluta erlegen, und dieBank hat die Verbindung jeden, auch nur partiellen,Abcrag, der in den rechten allgemeinen Zahlungster-minen, nach vierteljähriger Aufkündigung, in baarer