Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

kam hinzu der ausschließliche Brannkweinhandel,welchen König Gustav der Dritte der Krone alsein Regal zueignete, der aber 1786 auf dem plattenLande gegen eine gewisse Abgabe vom Getreide, Jedemwieder freigegeben worden ist, und der sich jetzt in eineAbgabe vom Branntwein verwandelt hat; dann eineAbgabe von Luxusartikeln rc. Die meisten dieser Ab-gaben sind schon seit dem Jahre 1696 festgesetzt wor-den und hernach immer nach den damaligen Münzbe-nennungen gehoben worden. Da nun das Geld seitjener Zeit eine Verminderung von zwei Dritteln seinesdamaligen innern Werthes erlitten hat, so haben dieEinkünfte der Krone gleichfalls eine beträchtlicheVer-minderung erleiden müssen, und dadurch sind dirReichsstände genöthiget worden außerordentliche Auf-lagen anzuordnen, welche Bewilligungen derReichsstände genannt werden; es sind verschiedeneExstca-Grund-Vermögens« und Nahrungs« oder Er-werbsteuern, Abgaben von Besoldungen, Jahrgel'dern rc. Wenn gleich der König die höchste Aufsichtüber die Einkünfte und ihre Verwaltung hak, so mußdoch der Zustand des Staats dem Äusschusse derReichsstande vorgelegt werden, damit derselbe.die An-wendung der Gelder zum Nutzen des Reichs ersehenkann. — Im Jahre 1830 betrugen die Steuern,welche dieKrone unmittelbar erhebt, nach dem Reichs-hauptbuche 12,992,911 Rbankothalcr. Die bedeu-tendsten Abgaben waren 1829: fortdauernde Steuern4,092,778, bewilligte Reichöanlage 2,778,628, derNettobetrag der Zölle 1,993,79 6, Einkünfte der Brief-post 350,000, Stempelabgc. >en 291,000, Lotterie110,000, Domainenverpachl, g 143,055 Rbthlr.rc.Um eine Uebersicht von den verschiedenen Etats desSchwedischen Staatshaushalts zu erhalten, wird dasvon den Reichs-Ständen an den König gelangte Bud-get auf 1835 dienen.