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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

mern, welches jeht an Preußen abgetreten worden,erreichten kaum die Summe von 400,000 Rthlrri.Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen um 403,032Rthlr. 30Schill.; einen Theil der Lehkeren verschlan-gen die Zinsen. Seit dem Jahre 1814, in welchemSchweden mit Norwegen vereiniget wurde, erhobensich die Finanzen des Reichs, wie auch schon oben er-wähnt worden. Im Jahre 1816 betrugen die Staats-einkünfte 8,652,432Bankothaler, dagegen wurden sieim Jahre 1824 nur auf 6,467,857 Bankothaler be-rechnet, darunter 738,549 für das Königliche Haus,1,813,308 für die Civil - und Landverwalcung,3,072,330 für die Land- und 1,039,025 für die See-vertheidigung. Das Deficit von 1,653,500 Banko-thaler sollte durch Bewilligung der Stände gedecktwerden. Hierzu kommen nun noch die Einkünfte vonNorwegen, welche für die drei Jahre von 1824 anjährlich auf437,OOO SpecieStbaler in Silber, und aus

I, 831,521 Speciesthaler inBkozetteln berechnet sind.Die Staatseinkünfte von 1827 — 29 gaben einenUeberschuß von 2,333,929, und nach Abzug der dar-auf angewiesenen Ausgaben 1,127,864 Rbthaler.Im Jahre 1830 beliefen sich die StaatSausgaben auf

II, 249,989, wozu ein außerordentlicher Anschlag von549,297 Rbthlrn. für die Landesverthndigungswerkehinzukamen. Die Einkünfte Schwedens fließenaus den ordentlichen und außerordentlichen Abgaben.Unter den ordentlichen Staats-Eiukünftenstehen die Kronaüter der Domainen oben an, dannfolgen die Landsteuern, die Zölle, die Accise, die Stern-peltaxe und andere Regalien, z. B. Einkünfte aus derPost, der Münze, der Lotterie, der Bergwerke :c.; dieNahrungssteuer, die Kopfsteuer der Bürger undBauern, die Priestersteuer oder der Antheil des Kö-nigs an dem geistlichen Zehenten, der Mahlschah, undder Gewinn der Reichsbank. Seit dem Jahre 1776