Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsschuld.

ken Summe abzutragen; sie müßen annehmen, wasund so oft etwas gebracht wird. Bis zum Jahre1830 wußte man über die Staatsschulden Rußlandsnichts Gewisses. Nach einem Manifeste vom Jahre1786 waren sie damals bis auf 6,600,000 Rubel ab-bezahlt; allein die neuen Kriege, welche seit dieser Zeitgeführt wurden, hatten sie wieder vergrößert; aber umwie viel? darin weichen alle Schriftsteller von einan-der ab. Hassel setzte sie, ohne 100 MillionenStaatSpapiere, auf 50 bis 80 Millionen Gulden,Mensel und Ockhart auf 20, Ehrmann auf4v,Andere auf 70 bis 80 Millionen Rubel. Der Fi-nanzminister und General von der Infanterie, Grafvon Cancrin, legte am 5ten August 1830, nachdem Manifeste vom 7ken May 1817, dem Conseilder Kreditanstalten des Reichs zur Durchsicht derRechnungen dieser Anstalt in Petersburg eine kurzeUebersicht des Reichskreditwesen für das verflossene1829ste Jahr vor. In diesem Berichte des Finanz-Ministers heißt es nun:

Der im Jahre 1829 glücklich beendigte Krieg mitker,Ottomanischen Pforte, hat weitere Anleihen zurDeckung eines Theils ver Kriegskosten überflüssig ge-macht; und ungeachtet des bedeutenden Velaufes diesirAusgaben, haben sich die Hilfsquellen unserer Finan-zen nicht nur nicht erschöpft, sondern es blieben neckgroße Summen in Verrath. Im Anfange des jetzi-gen I830ste» Jahres sind zwei wichtige Maaßregel»ergriffen worden, nämlich: die Verminderung derBank-prozcnte, und die einstweilige Aufschiebung des An-kaufes von Fonds zum Behufe der Schuldtilgung-Die Ursachen, welche die erste Maaßregel durchausnothwendig machten, und zwar die übermäßige Auf-häufung müßiger Kapitalien in den Banken, welche zu-gleich den Gewerben entzogen wurden, die Zlnsbelaßungder liegenden Gründe, sind so allgemein bekannt, daßsie, am wenigsten für Sie, meine Herren, einer weite-ren Erläuterung bedürfen. Die Verminderung des