Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
Seite
329
JPEG-Download
 

329

Staatsschuld.

zu verkaufen, statt daß man, wenn man das Steigenoder die Verbesserung des Courses abwarten kann,mit Vortheil sein Kapital wieder erhalten kann. Ingewöhnlichen Zeiten ist das Verhältniß, worin derPreis derjenigen Annuitäten, die höhere, und der Preisderjenigen, die geringere Renten tragen, steht, ziem-lich einander gleich; aber oft bringen Umstände ein ganzverschiedenes Verhältniß zuwege, besonders Kriegeund andere auf die Geldgeschäfte einflußreiche Ereig-nisse. UeberdieStaatörenten, sowohl Zeit- alsperpetuellen Renten, sehe man auch den Art.Leibrenten, Jahrrenten und Tontinen, Th.71, S. 1—426, nach, worin das Weitere darüberzu finden ist. Ueber alle die oben angeführten Staats-schulden werden Staatsschuldscheine, Obli-gationen, Renken schein e, Fonds schein e rc.mit ZinScouponS ausgestellt, wovon die Letzteren anden dazu angewiesenen Staatskassen, oder für Aus-wärtige bei den damit beauftragten Banquiers, Agen-ten rc. in den dazu ausgesetzten Terminen ausgezahltwerden. Alle die genannten Scheine oder Obliga-tionen können an Andere verkauft oder cedirt werden.Jeder, dem es beliebt, kann daher sein Geld in StaatS-papieren anlegen, die in allen großen Städten an derBörse vorkommen oder bei den großen Banquierszu haben sind. Der Ankauf geschieht nach dem Ta-geskurse. Zur Abbezahlung der Terminal, und nichtRenten-Schulden werden Tilgungsfonds, wie auchschon oben, S.321, angeführt worden, errichtet, auchfindenVerloofungenStatt. — Was nun die Werth-papierschulden betrifft, so wollen mehrere Schrift-steller sie nicht zudenStaatsschulden rechnen, undtren-nen sie von den FondSpapieren, oder machen einen Un-terschied zwischen diesen u. jenen, indem sie das Werth-papier oder Papiergeld, da es im Lande dem baarenGelde gleich zirkulirt, überall im Handel und bei allen