Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatssyftem. 363

Beide gehören zur Staatspolitik oder StaatS-klugheir (s. diesen Anikel), und machen einen derwichtigsten Theile der Staatskunst, Staatöwis«senschaft aus. DaS politische Staatösystem vonEuropa hak immer die verschiedensten Situationen ge-habt, je nachdem das Interesse dieses ober jenesStaatö eine Verbindung oder Trennung erheischte.So lag es z. B. stets in dem politischen Staatssy-steme Englands oder Großbritanniens das Gleichge-wicht der Machte in Europa zu erhalten, das heißt,diejenige Gleichheit der Macht aller Staaten von Ge-wicht, wovon die Sicherheit und die Wohlfahrt einesjeden Staatö insbesondere abhängt, und die nur ver«mittelst der Bündnisse erhalten werden kann, indemman zu der Macht des Schwächeren, so viele Streit-kräfte hinzufügt, daß nun dieser der Macht des Stär-keren die Wage halten kann. So wird bei der Ungleich-heit der Starke aller Staaten Europas die Verbin-dung vieler kleinen Mächte der Macht des größtenStaats entgegengesetzt, und dient seinenVergrpßerungS-absichten zum Zaume. Man findet diese StaatS-grundsätze bei den ältesten Völkern der Welt befolgt,wenn gleich oft ohne Erfolg, wie uns die Geschichtezeigt. Dieses Gleichgewicht ist in Europa in vielenJchrhunderken nicht befolgt worden, und e§ erneuertesich erst wieder, als sich die Häuser Oesterreich undFrankreich zu einer bedeutenden Macht erhoben, undnicht allein auf einander eifersüchtig wurden, sondernauch den andern Europäischen Mächten die Furchteinflößten, von ihnen verschlungen zu werden. DieseMächte theilten sich nun bald, und ergriffen entwederdie Parthey des Hauses Oesterreich oder des HausesFrankreich, je nachdem ihr Interesse es zu erfordernschien. England hielt es daher immer mit dem HauseOesterreich, und unterstützte eö reichlich mit HülfSgel-dern in den Kriegen mit Frankreich, dagegen hielt ez