Staatsverbrechen. 393
'eiG auch hier wurden die Staatsverbrecher gezwungen, bei
che d» ihrem Heraustritt aus dem Kerker, wenn ihnen diese
lgkm Gnade zu Theil ward, zu schwören, daß sie nie etwas
'ik von von dem, was sie darin erfahren oder ausgestanden ha-
>er G den, weder gerade zu, noch durch andere verdeckte Mit-
so bki tel entdecken wollen. Eine Gerichtsperson und meh-
m io!> rere Milikairpersonen wohnten diesem lohten Akte bei.
> schön Dem halbWiederauflebenden ward die Gefängnißthüc
nur halb geöffnet gezeigt, und wenn er nur im gering-sten anstand den Schwur zu leisten, so wukde sie gleichwieder geschlossen." — Wenn nun gleich Linguetseine Gefangenschaft in der Bastille mit dem gereiztenGefühle der erfahrnen hinterlistigen Täuschungen nie-derschrieb, wenn er gleich seine Feder in Galle tauchte;so geht doch unverkennbar das willkührliche gesetzlose»gch Verfahren in Behandlung der Staatsverbrecher in der
M; Bastille auch noch unter König L u d w i g demSech-
leAil zehnten daraus hervor, welches selbst einenSchatten
e m auf die Regierung des biederen, gerechtigkeitslieben-
i und den und gutherzigen Monarchen werfen mußte, wenn
M, ihm gleich das ganze Wesen seiner Staakögefängnisse
!li!t>; fremd blieb, und er nur so viel davon erfuhr, als es
! Nii> die obersten Staatsbeamten gerade für nöthig fanden,
fand, Linguet war nämlich von Frankreich nach England
>e sich gegangen und gab daselbst seine Annalen heraus. Der
, eul> herannahende Friedensbruch zwischen England und
vo si Frankreich wegen deS Amerikanischen Freiheitskrieges
!stti> nöthigte Linguet im März 1778 bei dem Französi-
,ngt 0 schen Ministerium, mit dem er vorher einige Mißhel-
ch-' liqkeiten, besonders mit dem Minister Grafen von
v-r. Vergennes, gehabt hatte, um die Rückkehr nach
Me' Frankreich zu ersuchen, ohne dabei neue Verfolgungen
jse, von Seiten des gedachten Ministeriums befürchten zu
1 mit müssen. Der Brief war an den Grafen von Ver .
ei»c gennes gerichtet, und dieser antwortete ihm unter
denn dem 20sten desselben Monats: daß er sein Schrei-