Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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402 Staatsverbrechen.

fangenen, welche von hohem Range oder von befände,rer Auszeichnung waren, die mächtige Gönner oder dieöffentliche Stimme des Volks für sich hatten. — In-dessen sollen wirkliche Staatsverbrecher oder Staats-verbrechen höherer Natur mitunter weit glimpflicherbehandelt worden seyn, als leichtere Vergehen, diedurch Schriften begangen wurden, wo die Feder desSchrifstellers etwas zu spitz und scharf war; dennjene hatten oft ihre Schützlinge beim Ministerium,diese nicht. So wurde ein Agent der FranzösischenMarine, der insgeheim zum Mitgehülfen bei der Er>pedikiou derselben angestellt war, auf eine I^ttre <l«(Solist eingezogen, unter dem Verwände, daß er aneiner sehr gewagten Unternehmung Theil genommen,Lerer Erfolg den Erwartungen, wohl auch seinenVer-sprechungen, nicht entsprochen habe. Hatte nun derMinister, der ihn zum Auskundschaften gebrauchte, inErfahrung gebracht, daß er, um seinen Vortheil zuverdoppeln, eins zweifache Verratherey begangen, undstatt Englands Geheimnisse zu erkaufen, die Geheim-nisse Frankreichs an England verkauft, oder, wie mangleichfalls vorgab, hatte sein Beschützer seine BerichteMißverstanden, oder hatte er persönliche Ursachen sieznvernachläßigen, und es daher für klüger gehalten, sieauf den Unterbedienten zuschieben, und sich zu stellen,als zöge er dessen Redlichkeit in Verdacht; genug, derAgent kam in die Bastille, hatte aber darin weiterkeine Qualen, als den Verlust der Freiheit, da seinehemaliger Beschützer für ihn sorgte, daß es ihm da-rin an nichts fehle, selbst Bücher und ein Brief-wechsel wurden ihm zugestanden. Die Verwaltungder Bastille war also in gewissen Fällen wederunbeugsam, noch einförmig; denn wahre Staatsver-brecher, die in die Bastille gebracht und mit Feg«»belegt wurden, trafen oft nach Umständen eine kaum

glaubliche Milderung und eine jedem Andern versagte