Staatsverbrechen. 401
dabei wird ihm, besonders wenn er unschuldig ist, nochdiese Abgeschiedenheit von seinen Mitgefangenen durchdie Fortschritte des Prozesses versüßt; denn er stehtseine Richter, seine Ankläger, seine Zeugen; er kenntdie Klaget die gegen ihn geführt, das Verbrechen, des«sen er beschuldiget wird, und kann sich vertheidigen.Er ist bei den Verhören, bei der Zusammenhaltungnicht allein, und kommt er aus diesen Verhören wie-der in seinen Kerker zurück, so werden ihm die einsa-men Zwischenstunden werth, weil er sich auf ein zweitesVerhör vorbereiten kann. Nicht so war es in der Ba-stille; denn hier war die Absonderung immerwährend,selbst die Spazierqange auf demGesänqnißhofe wareneinsam, wie die Zwinger, worin die Gefangenen ihreTage zubrachten; sie konnten also weder der Einleitung,wenn ja eine Statt fand, noch dem Fortgangs, derErleichtekung und Undurchdringlichkeit des ProzessesHindernisse in den Weg legen, und dennoch gab esPerioden, besonders unter dem Statthalter der Barstille Hrn. deLaunay, wo wegen gewisser Arbeiten,die auf eine ganz andere Weise veranstaltet werdenkonnten, die Gefangenen in der drückensten Hitze imSommer Monate lang nicht aus ihrem verpestetenZwinger kamen, um aus dem Gefängnißhofe frischeLuft zu schöpfen, und dieses geschah bloß aus Eigen-sinn oder Laune." Ein Schriftsteller sagt: Man be-trachtete die Staatsgefangenen in der Bastille nichtviel besser, als ehemals die Negersklaven in Westin-dien; denn sie waren ganz der Willkühr, das heißt,dem hartherzigen oder minder hartherzigen Gefühledesjenigen überlassen, der die Verwaltung darüberführte; keine Untersuchung wurde veranstaltet, und sei,ten nur fand einmal Nachfrage von höheren Behörden,besonders von dem Ministerium des Departementsvon Paris Statt, worunter die Bastille stand, und ge-schah dieses Letztere, so betraf es nur diejenigen Ge-Oec. tech. Enc. Th. 6I.XV. C c