404 Staatsverbrechen
unter FriedrichdemGroßenzu derselben Zeit, ge-gen die Behandlung derselben in dem so hochgestelltenFrankreich, dessen Kultur man beneidete und um dessenBildung zu erlangen man große Aufopferungen machte.Selbst Trenk'S Gefangenschaft in Magdeburg, derdurch seine Korrespondenz im siebenjährigen Kriegemit seinem Oheim, dem Panduren-Obersten inOesier-reichischen Diensten, wohl nicht ganz frei von einemwirklichen Staatsverbrechen war, und durch sein Be-nehmen, seine widerholten Ausbrüche aus den Ge-fängnissenrc. aufBegnadigung wenig Ansprüche hatte,schwindet in ein Nichts gegen die Behandlung derStaatsgefangenen in Frankreich, die in ihren Zwin-gern lebend, der Gruft und Vergessenheit geopfert wo«ren, wenn sie nicht, wie schon oben angezeigt worden,hohe Gönner und Freunde hatten, die sich ihrer erin-nerten und für sie zu wirken suchten. — Trenkwurde nicht vergessen, wurde wieder von demselbenMonarchen frei gegeben, der ihn hatte einkerkern las<sen, um sich sein ergrautes Haupt späterhin in denZeiten des Terroriömus in Frankreich von der Guil-lotine abschlagen zu lassen. Und wenn König Frie-drich der Zweite sich eine Ungerechtigkeit in Be-strafung von Staatsverbrechen zu Schulden kommenließ, wie z. B. in dem Müller Arnold'fchen Prozeßmit dem seines Dienstes entlassenen Großkanzler undden auf die Festung Küstrin geschickten Räthen, wegender Entscheidung in diesem Prozesse, so geschah diesesnur in seinem Gerechtigkeitsgefühle, lag dieses nur da-rin, daß sich auch der Geringste seiner Unterthanenunter seiner Regierung nicht beklagen könne, ihm seyUnrecht geschehen, er sei von den Mächtigeren mit sei-ner Klage unterdrückt worden; und hier ging eö vondem an der Spitze der Staatsverwaltung stehendenMonarchen selbst aus, der doch wohl die Sentenz:„Husl komws 68t 8N18 6IW6Ur, ei ljUöl stol