Staatsverbrechen. 408
8SN8 K)lbl6886?" auch auf sich anwenden konnte; undnun blicke man auf Frankreich, wo jeder Minister, jedereinflußreiche Große selbst seiner Privatrache durch eineLsttrs 6« Clnvket Genugthuung verschaffen konnte,und welche Genugthuung?! —So wanderten die mitLorbeern gekrönten HeldenCond« undLuxemburgin die Bastille, so der durch Tugend und Wissenschaf,ten gleich ausgezeichnete Sacy, so Pücelle, laBourdonnaie und viele Andere, die ihre wichti»gen Dienste um den Staat nicht schützen konnten, undaus welchen Ursachen? — Etwa, weil sie Verschwö«rungen gegen den Staat anzettelten; weil sie mit denFeinden in unerlaubter Korrespondenz standen; weil siesich gegen den Monarchen vergingen; weil sie die Re-gierung unrechtmäßig tadelten, rc. rc.? keineöweges,weil sie zu freimüthig waren, und dieser oder jener be«gül'.stlgten Person des Hofes oder den Ministern rc.rc.mißfielen; weil sie in Pläne nicht eingehen wollten,die dem Staate zum Nachtheile gereichten; weil sie andiesem oder jenem Projekte nicht Antheil nehmenwollten, und sich über manche Staatsgebrechen unver»holen äußerten rc. Wo findet man dergleichen Ein»kerkerungen aus ähnlichen Ursachen in Preußen?Auch derKönigsiein in Sachsen sah er dergleichen Ge»fangene? Nimmt man etwa Mösers und Schu»barts Schicksale als Staatsgefangenen auf Hohen»Asperg in Würtemberg aus, von denen besonders derLetztere 377 Tage in einem schmutzigen ».einsamen un»terirdischen Zwinger, nicht aufVerlangen des Herzogs,wie man angiebt, sondern einer andern großen Macht,hat zubringen müssen, ehe er in ein erträgliches Ge-fängniß kam, so möchten in den Deutschen Staatenwohl wenige Fälle vorkommen, wo wegen Vergehenin Schriften oder wegen des PrivathaffeS einesGroßen am Ruder des Staats rc. rc., grausame Ein-kerkerungen Staat fanden, wie sie in Frankreich seit