Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen.

nöthiget, von ihrer Einforderung abzustehen. Da nunaber die alten Auflagen und andere Einkünfte bei weitemnicht hinreichten, die Staatserfordernisse zu bestreiken,so nahm der König im darauf folgenden Jahre, 1381,aufs Neue seine Zuflucht zu der abgeschafften Auf-lage, worüber aber ein allgemeiner Aufruhr entstand.Das Pariser Volk drang in das Stadthaus, um sichWaffen zu holen, und fand daselbst einige taufendStreithammer (Maillotinö), womit es alle zur Ein-nahme dieser Auflage angestellten Beamten tödtete.Da sich nun das Volk durchaus dieser Auflage wider-setzen wollte, so suchte eö einen Anführer, und hier fieldie Wahl der Mehrzahl auf Aubriot, dessen Ver-dienste um die Stadt in Erhaltung der öffentlichenOrdnung und Ruhe von dem größten Theile des Hofsund von dem ganzen Volke geschätzt wurden. Die Ba-stille ward daher von ihnen ohne großen Widerstandforcirt und Aubriot befreit; dieser nahm zwar dieBefreiung wieder an, aber nicht das Ansuchen seinerBefreier, welches gegen seine Rechkschaffenheit strikt;daher kehrte er noch an demselben Abende seiner Be-freiung heimlich in sein Vaterland zurück, woselbst er,ein Jahr darauf, 1382, starb; und König Karl derSechste gab dagegen die ausgeschriebene neue Auf-lage gegen ein Geschenk der Stadt Pariö von 100,000Franken auf. Wenn gleich Aubriot auch vielleichtden Plan zur Bastille entwarf, und ihn dem Königezur Genehmigung vorlegte, so war dieser Redlichegewiß weit von dem Gedanken entfernt, daß sie, außerwirklichen Verbrechern, auch zum Kerker für der RacheGeopferte, für Unglückliche und Unschuldige zu na-menlosen Qualen dienen sollte, wie dieses besondersunter König Ludwig dem Eilften geschah; denndieser Monarch ließ unter andern zwei Bruder, diePrinzen von Armagnac, in einender unterirdischenKerker sperren; iu jedem war ein acht Fuß hohes Loch,