4V8 Staatsverbrechen.
in Form eines Trichters ausgemauert, wohinem jekder beiden Prinzen gesteckt wurde, weil nun dies«Trichter unten spitzig zuging, so konnten die Füße Wgends ruhen, also hatte auch der Körper nirgends«,nen Stützpunkt. Zweimal des Tages wurden sie«herausgezogen, und im Beiseyn des damaligen EmvecneurS der Bastille, Philpp l'Huillier, gegn-ßelt, und alle Vierteljahre wurden ihnen zur Verstär-kung der Strafe ein auch zwei Zähne ausgebrochev.
' Der älteste dieser Prinzen kam darüber von Sinmund starb in der Raserey; der jüngste überlebte dniKönig, ward wieder in Freiheit gesetzt, und hat in,Jahre 1483 die Wahrheit dieser sonst fast unglaubli-chen Behandlung in diesem allerchristlichen Königreich!durch einen eigenhändigen Aussatz bestätiget *). Erist wahrlich an den einzelnen bekanntgewordenen Grau-samkeiten in Behandlung der Staatsgefangenen iudem wegen seiner Kultur und feinen Sitten so geprie-senen Frankreich, die schwerlich viel AehnlicheS bei denneuern Völkern, außer dem ehemaligen geistlichen Ge-richte, der Inquisition, in einigen Staaten, auszuwei-sen haben, und dann die Behandlungsart derselben imAllgemeinen hinreichend, um sich die Ausdehnung decwillkührlichen Gewalt, um die hier der Vergessenheitübergebenen Staatsgefangenen, die nämlich keineGönner, keine Stützen hakten, zu martern und zu quä-len, denken zu können. Der schon oben mehrereMaleerwähnte Linguet ist der Meinung, daß in der gan-zen Welt nie etwas gewesen ist, das mit der Verwal-tung der Bastille zu vergleichen gewesen wäre. Keineder bekannten Nationen habe sich durch die Härie ei-ner immer fort bestehenden Bastille beschimpft, eincSimmer offen stehenden Schlundes, um Menschen zu
*) Noulsiovillis«', nistoirs lls l'snciea A<mvein«meot cls I»ki<mee, letlre 14. Voioe IN, 22Z.