>410 Staatsverbrechen.
haben, alle Gefangene zu erwürgen. — Bei den Kmern war weder Ohr, noch Bastille oder Staaltzfängniß zu finden; denn das Gefängniß, welches Ä»kusMarliuSin Rom hatte erbauen lasten, und m,ches nach der Beschreibung der Bastille nicht miäfrlich gewesen ist, auch gewölbte Kerker unter der Etgehabt haben soll, welche finster und stinkend genchscheint doch kein eigentliches Staatsgefängniß genchzu seyn, obgleich es noch späterhin unter decRepblik Staatsverbrecher aufnahm, die auch darin hingtrichtet wurden, wie Lentulus und andere Anhängndes Katilina. Zur Zeit der Republik konnte kmBürger, selbst der Strafwürdigste nicht vor dem Denbannungsurtheile arretirt werden, und diesem keimsie gewöhnlich durch eine freiwillige Entfernung MSchuldlose hatten also um so weniger willkührchGefängnißstrafen zu befürchten; denn wenn hierinStrafe Jemanden traf, so war er auch schuldig, u«tin eine Verschwörung gegen den Staat verwickelt gk>wesen. Zu den Zeiten der Kaiser achtete man wenigauf Gefängnißstrafen; denn die auf den Augustittzuerst folgenden Kaiser waren nur für Todesstrafen,!«Ermordungen, wozu sie einen Befehl ausstellten, dain der eigenen Wohnung deö Schlachtopfers vollzöge»wurde. Der Befehl war von einem Günstlinge desKaisers, z. B. von Sejan, Narcissus, Tigel-linus rc. mitunterschrieben, und die Ankündigung ge>schah von einem Tribunen und einem Centurionenan der Spihe eines Theils seiner unter sich habende»Mannschaft;dieAueführung geschah bei Erblickung desBefehls durch die Verurtheilten selbst, indem Eim^Gift nahmen, Andere sich mit einem Dolche durchsta-chen, noch Andere sich die Adern öffnen ließen, wieSeneca und der Dichter Lucan unter Nero. DieMilitairabtheilung umringte während der Ausführungdas Haue, und kehrte dann zu ihren Kasernen zuru»-