Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 411

Hier sank mehr denn zu oft die Unschuld als Opfer derTyranney ; allein auch die Tyrannen und ihre Gehülfenwurden Opfer ihrer Verbrechen. Wenn gleich dieTyrannen von der einen Seite ohne Rechtskraft, nurnach ihrem Willen das Leben derjenigen, die ihnen imWege waren, bedroheten, so beobachteten sie doch vonder andern wieder eine gewisse Form des Recht, indemsie denjenigen, deren Leben sie verlangten, noch vorhergestatteten, ihr Testament zu machen. Die Freiheitseinen letzten Willen abfassen zu dürfen, und die Ge-wißheit, daß erwürbe vollzogen werden, war nach demTacitus: pr«1Iurn tkstiimncli. UebrigenS warendieses mehr Opfer der Privatrache, als der wirklichenStaatsvergehen; auch waren die Staatsverbrecher oderdie von Seiten des StaatS Angeklagten bloß einembeschwerlichen Zwange, nicht aber einer schrecklichen Ge-fangenschaft unterworfen; denn eine von ihren Hän-den ward an die Hand eines Soldaten gebunden, dersie auf diese Weise stets begleiten mußte, und wenndiese Gesellschaft gleich nicht angenehm war, so hin-derte sie weder den Agrjppa unter dem Kaiser Tibe-rius ruhig in seinem Hause zu schlafen, noch den Apo-siel Paulus unter Nero'S Regierung öffentlich zupredigen. Die einzige Art von strengen Staats-gefängnissen, welche man indem älteren Rom antrifft,waren die unbewohnten kleinen Inseln, wohin oderworauf man die Staatsverbrecher oder die demHofe verdächtig gewordenen Personen verwies. Mannannte dies tue Transportation. — DieVerbrecher wurden nämlich bis zu ihrem Bestim-mungsorte von einer Wache begleitet, und daselbst mitdem Verbote gelassen, bei Todesstrafe nicht wieder die-sen Ort zu verlassen. Wenn nun gleich diese Straf-Übersiedlung nicht durch ein gerichtliches Verfahrengerechtfertigt werden konnte, so behielten doch die aufdiese Art Bestraften das Tageslicht, und das Recht