Staatsverbrechen.
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tannien's, der Niederlande rc.; und auch von Kollegienin den eben genannten Staaten, besonders in der neuernZeit, wie z. B. die Widersetzlichkeit der Parlamentein Frankreich in den letzten Regierungsjahren Lud»wigö des Fünfzehnten, so daß sie aufgehobenund nach dem von dem Kanzler Maurepas entwor-senen Plane neue an deren Stelle eingesetzt oder errich-tet werden mußten. König Ludwig der Sech,zehnte stellte zwar die alten Parlamente wieder her,um alle Gegner der neuen, worunter sich auch diePrinzen vom Geblüts befanden, zufrieden zu stellen,jedoch wurde ihnen dabei vorgeschrieben, daß sie inZukunft, wenn sie gegen Königliche Edikte Vorfiel-lungen zu machen hätten, ihre Gesinnungen nicht biszur Widerspenstigkeit treiben, und besonders ihreAmtsverrichtungen, im Fall sie mit ihren Vorstellun-gen kein Gehör fänden, nicht, wie öfters geschehen,einstellen sollten, sobald sie solches thäten, sollten sieihres Amteö verlustig seyn; sie wurden aber unter die-sem Monarchen kurz vor -er Revolution, 1788, wie-der aufgehoben, und die neuen Stellvertretungen:das (!our ploniers, die Reichsstände und die Na-'tionalversammlung, welche sich hinter einander folgten,brachten die Revolution hervor. Nicht allein welt-liche, sondern auch geistliche Korporationen haben sichauf ähnliche Weise den Verordnungen der Regierun-gen öffentlich widersetzt, wie z. B. unter dem KaiserJoseph dem Zweiten in den Niederlanden beiErrichtung des Seminars zu Louvain, wodurch dieEinstellung der Bischöflichen oder Diözesen-Seminarrien bezweckt werden sollten. Die meisten Belgi-schen Prälaten und die Geistlichen ihres Sprengelswidersetzten sich dieser neuen Einrichtung auf dasEifrigste. Indessen geboten doch einige Bischöfe,lmter andern der Prinz LobkowiH, Bischof vonGent, ihren Geistlichen, sich in das General-Se-