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Staatsverbrechen.
dieses ein eben so harter Streich für den Hof, weiler kein Geld hatte, das wieder zu bezahlen, was dieMitglieder dieses höchsten Gerichts für ihre Aemter ge-geben hatten. AIS es bis auf diese Höhe gekommenwar, so geschah das Attentat auf das Leben des Kö-nigs von DamienS, welches aber glücklich abge-wandt wurde. Diese traurige Folge der fanatischenStreitigkeiten, sagt ein Schriftsteller, stimmte alleSaiten herab. Der Hof, der dieParlamenköämker nichtbezahlen konnte, gab die EntlassungSgesuche zurück,das Parlament trat wieder in seine Wirksamkeit, undder Erzbischof von Paris, der von Neuem Unruhen an-stiftete, mußte wieder inö Exil wandern. Im Jahre1762 wurde die Aufhebung des Ordens und Ver-treibung der Jesuiten aus Frankreich von dem Par-lamente mit Beihülfe des Hofes bewirkt, wozu derversuchte, oben erwähnte Meuchelmord auf Ludwigden Fünfzehnten, und der berüchtigte la Va Hek-tische Bankerott Veranlassung gaben. Dieser Siegüber die Jesuiten bestimmte wiederum das Parlamentsich dem Hofe bei seinen wiederholten Abgaben-Forde-rungen zu widersetzen, und die Einregistrirung dersel-ben zu verweigern. Der Hof zeigte sich hier nachgiebig,wodurch das Parlament zu RenneS eine drohendeSprache gegen denselben zu führen anfing. Der Königerklärte diese Widersetzlichkeit, durch den Herzog vonAiguillon dazu veranlaßt, für Aufruhr und Hoch-verrath, und hob dieses Parlament 1765 auf. AlleParlamente nahmen sich nun deö aufgehobenen an,und vereinigten sich zum gemeinsamen Widerstände.Auch dieser Akt wurde vom Könige für Aufruhr er-klärt, aber dennoch das Parlament von RenneS wie-der eingesetzt, welches aber mit dem Statthalter vonBretagne, dem Herzoge von Aiguillon, in sehrverwickelte Streitigkeiten gerieth, zu deren Schlich-tung das Pariser Parlament beauftragt wurde, welchesOec. rechn. Enc. Th. 6I.XV. H h