Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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482 Staatsverbrechen.

zu dieser Zeit mit dem Hofe in gespannten Verhältnis-sen stand, weil es von demselben gezwungen weck»,nicht nur eine neue Finanzverordnung zu registriern, m-gegen es sich gesträubt hatte, sondern es wurde ihn,auch anbefohlen, alle Verbindungen mit den andmParlamenten abzubrechen. Durch dieses Versöhnnverletzt, stellte es seine Thätigkeit ein, und da der Her-zog von Aiguillon, der Verfolger der Parlamente,in das Ministerium an Choiseuls Stelle berufenwurde, welcher dagegen inS Epil wandern mußte, seward bald darauf die Vernichtung deö Pariser Parln-mentS ausgesprochen. Die Einstellung der Verpflichtun-gen seiner Mitglieder wurden angenommen, diese abge-setzt und verbannt, und ein neues Jnterimsparlannntan die Stelle des alten gesetzt, welches bald darauf inein beständiges verwandelt wurde. Eine KöniglicheVerordnung rief nun sechs neue Obergerichke ins Le-ben und hob die Käuflichkeit der ParlcunentSstellciiauf; dagegen wurde den abgesetzten Parlamentsgliederndie Zurückzahlung des KaufgeldeS für ihre Stellenversprochen. Unter Ludwig dem Sechzehntenwurden die alten Parlamente, wie schon oben, S. 429,angeführt worden *), wieder hergestellt; aber wegen seinerWidersetzlichkeit gegen die Anforderungen deö Hofesin Beziehung auf die Einregistrirung neuer Steuernwurde das Pariser Parlament vom Könige nachTroyeSverwiesen; es kehrte aber bald durch einige Nachgiebig-keit nach Paris zurück, um daselbst in seiner Widmsetzlichkeit zu beharren; denn da der Hof mit Drohun-gen die Einschreibung der Edikte verlangte, und mch'rere Mitglieder des Parlamentes sich besonders in dnOpposition auszeichneten, wie der Herzog von ^rrleanS,dann Freteau, Sabotier rc-, so wurden

*) Wo auch aus Versehen bei der Correktur der Name MannpaS statt Maupeoa stehen geblieben ist.