498 Staatsverbrechen.
wobei alle andere Wirkungen der Deportation in Krallblieben, so wie sie eben angeführt worden, und zu-letzt persönlich und solidarisch in die Prozeßkosten.Dann verordnete ferner der PairShof, daß eine Aussertigung dieses Urtheils durch eine Barschaft derDeputir-ten-Kammer überbracht, daß dasselbe gedruckt, inParis und in allen übrigen Gemeinden des Königreichsangeschlagen, und eS dem Siegelbewahrer, Minist«.StaatSsekrerair der Justiz übersandt werde, umdie Vollziehung zu sichern. Die Deportation isteine neue Strafe für Staatsverbrecher, die sich vonder Republik herschreibt, wo mehrere Mitglieder desWohlfahrtsausschusses, wie auch schon oben angeführtworden, unter dem Direktorium nach Cayenne deporlittwurden, aber nur auf eine unbestimmte, nicht aufs«benszeit, wie es späterhin unterNa po l eo n festgestelltworden. Man betrachtete die Strafe früherhin, wirin Rußland die Verweisung nach Sibirien, wo der Ver-wiesene auch, wenn nicht von demselben Monarchen,unter dessen Regierung er verwiesen worden, doch vonseinen Nchfolgern gewöhnlich begnadiget und zurückbe-rufen wird, weil sich von ihm immer noch Verwandte,Freunde und Bekannte finden, welche bei dem neuenHerrscher sich für ihn verwenden, und so war es auchmit der Deportation, sie war nur auf unbestimmte Zeitfestgesetzt. — Der PairShof ist in Frankreich Richter inallen Kapital>StaatSverbrechen, nach dem der Prozeßvorher eigeleitec worden, so werden die Debatten öffent-lich vor dem PairShofe geführt, welcher auch das Urtheilnach vorheriger geheimer Berathung spricht.wurdeFieSchis und seiner Mitschuldigen Prozeß vordem Pairshofe geführt. Das am 15 cen Februar dielesJahreS (1836) von dem Präsidenten dieses Hofesin der Sitzung publicirte Urtheil lautete: daß derVerbrecher Joseph Fieschi überführt undgeständlich ist, am 28sten July des verwichenen