300 Staatsverbrechen.
haben von hundert und einundsechzig Pairs, hundertund sechsunddreißig für die Todesstrafe gegen Pepin,und hundert und vierzig für die Todesstrafe gegenMorey gestimmt. Nimmt man nun an, wievieleMenschen bei dem Attentate auf den König und dieKönigliche Familie theils ihr Leben verloren, theilsschwer verwundet worden sind, und zieht nun hier dieStrafe in Erwägung, gegen die Strafe Damiens,welcher das Attentat auf Ludwig den Fünfzehn-t e n versuchte, wobei dieser Monarch zwar verwundet,aber sonst kein Mensch dabei verwundet und ums Le-ben gekommen ist, so wird man den großen Abstandder Strafen beim Hochverrathe in Frankreich in derzweiten Hälfte des verwichenen achtzehnten Jahrhun-derts gegen diejenigen in der ersten Hälfte des gegen-wärtigen neunzehnten Jahrhunderts außerordentlichfinden, und vergleicht man hiermit die Gräuel der Re-volution, die Schreckenöregierung unter Marat undRobespierre, so wird man die Französische Na-tion in Beziehung auf die Humanität ganz umgewan-delt finden. Selbst die Todesstrafe der Guillotineschwindet bei diesem abscheulichen Verbrechen in einNichts gegen die frühreren Grauen erregenden Stra-fen bei bloßen Attentaten, wo es bloß schien, daß dieseStrafen nicht zur Qual des Verbrechers wegen seinerbegangenen oder begehen wollenden abscheulichen That,zur Warnung des Volks, wohl aber zum Schauspieldesselben verhängt worden, wie es besonders bei demzuleßkgenannten Verbrecher, dem DamienS der Fallgewesen ist; wenn man selbst die Todesstrafe des Ra-vaillac wegen des wirklich verübten Mordes an demvomVolke so geliebtenKönige Heinrich dem Vier-ten theils auf diese Liebe, theils auch noch auf dieZeit schieben möchte; obgleich in England und Deutsch'land dergleichen Strafen längst nicht mehr in Aus-übung gebracht worden, ja sie selbst in diesem Grade