Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 513

ter nicht auf den Kirchenstaat bezogen, und also auchkeine Staatsverbrechen waren, übte Six tu 6 ein stren-geö Gericht. So hatte z. B., als Franz D r a k eSt. Domingo auf der Insel Hispaniola eroberte undansehnliche Beute daselbst machte, ein reicher Kauf-mann in Rom, Namens Sechi, der dabei interessirtwar, durch Pcivatbriefe die erste Nachricht davon er-halten und theilte sie einem gewissen Jsraeliten mit,der ebenfalls dabei verlor. Dieser, dem daran lag,daß diese Nachricht für falsch gehalten werden möchte,widersprach so lebhaft und hartnäckig, daß er endlichmit den Worten herausfuhr: „Ich will ein PfundFleisch von meinem Leibe verwetten, daß die Nach-richt falsch ist." Der Kaufmann nahm die Wette an,und sehte 1000 Scudi dagegen. Der Israelit ginges ein,und Sechi ließ ein ordentliches Instrument dar-über ausfertigen, worin überdies noch ausbedungenwurde, daß, im Fall der Israelit unterläge, der Kauf-mann ihm das Pfund Fleisch herausschneiden dürfe,wo und an welchem Orte es ihm gefiele. Noch warkein Vierteljahr verstrichen, als sich die Nachricht vonDrakeö Eroberung völlig bestätigte. Der Israeliterbot sich nun gleichfalls zu 1000 Scudi, um seinFleisch abzukaufen, da Jener doch auch nicht mehrAequivalent dagegen gesetzt hätte; allein der Kauf-mann drang auf die buchstäbliche Erfüllung des Con-traktö, und verlangte dem Juden das Fleisch an einemsehr empfindlichen Orte wegzunehmen. Der Jsrae-lit lief in der Angst zum Gouverneur und bat ihn umseine Vermittelung. Der Gouverneur, der ohne desPabstes Wisien nichts unternehmen durfte, was in dieJustiz einschlug, meldete eö dem Fürsten, der in solchenFallen gern selbst Richter war. Beide Parkheienmußten daher vor dem Pabste erscheinen, und dieserwandte sich zuerst zu dem Jsraeliten und sagte: „Dubist die Wette eingegangen, und mußt ihr also auch<vec. rechn. Enr. Th. 6QXV. K k