S 28 Staatsverbrechen.
6u8tiNa.) Die Instruktion geschieht in der 8L<16 ^usticüa, und die weitere Führung bis zwSpruch wird in der «te bovisrno geführt; di!-seö waren jedoch nur geringere Vergehen; denn d»Anklagen aller bedeutenden Staatsverbrechen kam,wie schon bemerkt worden, vor dasJnquisi'tionögmchi,Fischer sagt in seinem Gemälde vonMadrid,S. 332: „ Die Geistlichkeit mag die Inquisition zuihren Zwecken benutzt haben, an der Einführung der-selben ist sie sicher unschuldig gewesen; denn die In-quisition war anfangs ein bloßes politisches Justine,welches es weniger mit den Meinungen, als milde«Personen zu thun hatte; man pflegte dieReligionzumVorwande zu nehmen, während die Erhaltung desThrons ihre einzige Absicht war. Wie hätten die Regen-ten auch ihre stolzen widerspenstigen Vasallen leicht«unterjochen können, als durch die Inquisition? EinGe-richtShof, der sich in ein undurchdringliches heiligesDunkel hüllt, der über alle andere im Reiche erhobenist, vor dem keine Gesetze, keine Privilegien gelten, beidenen keine Formen, keine Appellationen Statt finde»,der sich gleichsam an die Stelle eines unsichtbare»,göttlichen Richters setzt; ein solcher Gerichtshof mußteden mächtigsten Vasallen furchtbar seyn, welches auchdie aus dem Spanischen übersetzten Instruktionendes Spanischen Jnquisitionsgerichts vonReuß, mit einecVorredevonSpittler (Hannover,1784) beweisen ; auch hat die geheime Geschichte desSpanischen Hofes dieses bestätiget; denn von jeher,bis auf die neuesten Zeiten, ist dieser Gerichtshof Ppolitischen Zwecken benutzt worden; er hat daher oftdem Fanatismus, öfterer noch dem Throne oder einerParthey gedient, und wer wäre im Stande alle dieseGeheimnisse zu enthüllen, ja wer dürfte es einmal
wagen einen Olavides, Malaspin a,Ucqvijorc.
als Beispiel anzuführen?" Dieses soll auch der Grund