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Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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23v Staatsverbrechen.

Legationssekretair eines Spanischen Gesandten inHas,bringen, weil er die Stadt Marseille den Spaniernin die Hände zu liefern suchte. Von dem Gesandtenselbst fällte der König folgendes Urtheil: „DieGe-sandten werden zwar durch das Völkerrecht gesichert,sie brechen aber zuerst dieses Völkerrecht, wenn siewider denjenigen Staat, an welchen sie geschickt wer.den, eine Verrathenen anstiften." Die Königin Eli-sabeth von England ließ den Spanischen GesandtenAlvaro Quadro bewachen, und ihn über verschie-dene Punkte vernehmen, weil er Unruhen und Ver-Wirkungen in ihrem Staate anrichtete. Auch ließdiese Königin den Schottländischen Gesandten, Bi-schof von Rosse aus gleichmäßigen Ursachen arreli-ren, und als er sich auf das Völkerrecht berief, ließ ßeverschiedene Rechtsgutachten über ihn einholen, worindie Haft gerechtfertigt und dem Gesandten eineStrafe zuerkannt wurde. Als der Französische Ge-sandte Herr von Polignac verschiedene unange.-nehme Händel in Polen anrichtete, ließ ihn der KönigAugust der Zweite aus seinem Reiche fortschaffenund bis an die Französische Grenze begleiten. Wdie Stadt Danzig von den Russen und Sachsen bela-gert wurde, und der Französische Gesandte Marquisde Monti sich in dieser belagerten Stadt befand, unddieselbe mit Drohungen und Geschenken zur Gegen-wehr anreizte, Wälle und Mauern bestieg, und überallgleich einem kommandirenden Offizier befehligte, ward erbeim Uebergange der Stadt zum Kriegsgefangenen ge-macht. Er schrie über Verletzung des Völkerrechts,da er an die Republik Polen beglaubiget gewesen, undsich in einer derselben zugehörigen Stadt befundenhätte; allein man erklärte ihm, baß er nicht als Ge-sandter, sondern als Mitstreiter gefangen worden sey,nnrhin auch das Loos der übrigen theilen müßte; erkönne noch zufrieden seyn, daß ihm nicht mehr wider-