Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverbrechen. 333

als daß er einen andern Gesandten nach Rom schickte.So behandelte Sixtus die Gesandten, welche sichEingriffe in die Rechte seines Staates erlaubten, unddarin Aufruhr rc. erzeugen, oder sonst der ihm schuldi-gen Ehrerbietigkeit entgegen handeln wollten, oft mitHintenansetzung des Völkerrechts, wie dieses dieeben angeführte Handlung beweiset, indem er demGrafen Olivaraz befahl, seine Funktion als Spa-nischer Gesandter an seinem Hose einzustellen, welchesbloß darum geschah, da ihm der König Philipp ent-gegen zuarbeiten suchte, weil er, Sixtus, zu Spa-niens größtem Verdrusse die Ligue in Frankreich zuunterstützen verabsäumte, durch welche Philipp, wennnicht sich selbst, doch sein Haus auf den FranzösischenThron zu heben hoffte, und daher suchte der Pabst denUnwillen dieses Regenten auf ihn, durch den oben an-geführten Akt auf seinen Minister wiederzugeben, dener auch vielleicht nicht mehr an seinem Hofe wegenmancher Intriguen leiden mochte. Dieses sind nununter den vielen Beispielen in der Geschichte von Ver-gehen, welche sich Gesandten gegen denjenigen Staatzu Schulden kommen ließen, ^bei dem sie beglaubigetwaren, nur einige wenige, die aber auch zugleichzeigen, in wie weit diese Vergehen ihnen anzurech-neu waren. — Es geht also aus dem oben Angeführ-cen hervor, daß unter Umständen, jwenn Gesandtengegen ihre Sendung handeln, oder ihren Zweck ausden Augen lasten, und dadurch ihre GesandschaftS-rechte einbüßen, als Staatsverbrecher behandelt undin Haft gesetzt werden können; ja daß dieses selbstHerzog Karl derKühne mit seinem Ober-Lehns-herren, dem Könige Ludwig dem E Listen, so machte,und ihn, da er dem Herzoge, gewisser auszugleichenderStreitigkeiten halber, einen Besuch abstattete, zu Pe-ronne wegen des LutticherAusstandeS und der Ermor-dung des Kardinals von Bourbon, welches durchFranzösische Emissaire angezettelt und vollbracht wor-