554 Staatsverbrechen.
dieses zu Sevilla abzuhaltenden General-Concili«bei einer öffentlichen Feierlichkeit und an einem off«lichen Orte zu überreichen. Dieses sollte am zwei!,»!Weihnachkscage bei einer öffentlichen Prozession gr--schehen. Der Pabst bekam aber durch seine Sp«davon Nachricht, und ließ sogleich den Gouvermholen und befahl ihm, daß bei der Prozession zweihu«,dert Sbirren aufmarschjren, hinter diesen der Schaffrichter mit einem Stricke in der Hand, und unmitlrl-bar nach ihm und vor dem Pabste der Gouvernm ^selbst; und sollte es sich zutragen, daß Jemand dmPabste während der Prozession ein Schreiben über-reichen wollte, so solle der Gouverneur denselben sofortauf der Stelle stranguliern lassen, es möge seyn,«es wolle, Kardinal oder Gesandter, der Gouverneurwußte nicht, wohin das ziele; allein er wußte, wir !strenge Sixtu 6 jeden seiner Befehle erfüllt ich jsen wollte. DerGraf Olivarez erfuhr dieseVerorbnung des Aufzuges noch zur rechten Zeit, und hielt esfür rathsamer, dem Pabste nicht in die Quere zu kom<men, und seine Ehre wenigstens nicht einer so öffent- .lichen Gefahr Preis zu geben. Der Gesandte mel-dete nun diesen Vorfall dem König von Spanien, urib >dieser fand für gut, eine öffentliche Discussion überdiesen Vorfall zu vermeiden, und ließ die ganzeSache beruhen. Sixrus blieb dagegen nicht beidiesem Akte stehen; denn um den König von Spaniendie Beleidigung mit dem General «Concilium durcheine andere entgelten zulassen, so ließ er am Neujahrs-rage 1590 deni Grafen Olivarez sagen: daß er ihnvon Stunde an für keinen Gesandten mehr ansähe,und ihm befehle, sich aller dahin zielenden Funklionmzu enthalten, indem er bereits seinen Herren, denKe-nig, davon benachrichtiget habe. Der König Phi>lrpp nährn auch diese Beleidigung sehr gleichgültigauf, und that, als fühlte er sie nicht; er that weiter nichts