Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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884 Staatsverbrechen.

erste von starkem Holze und mit Eisen beschlagen,schließt vorn am Eingänge den Thorweg; die zweitevon Eisen (eine eiserne Gitterthür)' in der Mitte undvor -er in das Gebäude führenden Treppe, wird gleich,falls verschlossen, und so auch die dritte von Holz undMit Eisen beschlagen, welche den Ausgang nachdemHofe schließt. Alle drei Thüren müssen mit festenSchlössern versehen seyn. Die vordere Thür desThorweges, wo am Eingänge die Wache und das Bu-reau ist, so wie die eiserne Gitterthür vor dem Ein-gänge zur Treppe des Gebäudes, bleiben am Tage ge-öffnet, nur die Thür nach dem Hofe bleibt Tag und ^Nacht verschlossen, und wird nur bei der Durchfahrt §mit einem Wagen, oder wenn Pferde oder arideres iVieh durchgeführt wird, geöffnet, aber gleich wiederverschlossen. Die Kommunikation mit dem Hofe fürdie Offizianten und das Militair oder die Wache, !geschieht durch die nach dem Hofe herausgehendenbeiden Nebenkhüren zu beiden Seiten des Thorwegesaus dem Innern des Gebäudes, welche Thüren daher !Tag und Nacht geöffnet bleiben, damit diese Kommu-nikation für die Hausbewohner mit dem Wirth schastS-Hofe frei bleibt. Auf dem Hofe selbst ist nämlich dereigentliche Hof für die Gefangenen noch durch einehohe eiserne Gitterwand, die von dem einen Seirenge,bäude oder der Seitenfront bis zur andern durchgeht,und so den vordem Wirthschaftshof abschließt, derun-grfähr ein Driktheil der Größe des ganzen Hofes be-trägt, so daß zwei Drittheile den Gefangenen verblei-ben. Diese eiserne Gitterwand hat in der Mitte einegroße getheilte Thür, Flügelthür, die oben verschlossenist, und nur geöffnet wird, wenn Mobilien und Ge-räthschaften. Holz rc. hereingetragen ober gefahrenwerden solle». Im Innern der Höfe hat das ganzeGebäude mehrere Thüren zur Kommunikation mitdenselben. Auf den Höfen stehen mehrere Brunnen, an