Staatsverbrechen. 388
denen große Kübel auf Schlittengestellcn oder Kufenliegen, welche im Sommer stets mit Wasser angefülltfind, zur Vorsicht bei einem entstehenden Feuer oderBrande des Gebäudes, um zwei Spritzen, die dasGebäude zu eben diesem Zwecke hält, mit Wasser zuversehen. Der übrige Raum des Gebäudes, mit Ein-schluß der Böden, muß nach dem Zwecke der Bestim-mung des Gebäudes und deren Bewohner benutztwerden. Ob man dem ganzen Gebäude wegen seinerGröße noch äußere Verzierungen geben muß, um eshervorzuheben, besonders als allein stehend auf einemfreien, von andern Gebäuden entfernten Platze, jedochnicht zu entfernt von einer Stadt, oder ob es nur ganzschlicht, gleich den meisten Militair-Kasernen aufge-führt werde, ist ein Gegenstand, welcher jeder Regie-rung anheim zu stellen ist. Das SkaakSgefängnißdarf, wie schon bemerkt worden, nicht zu entfernt(höchstens eine halbe Stunde) von einer Stadt liegen,damit die Wache, die, nach den Posten, die sie inner-halb und außerhalb des Gebäudes zu geben hat, auszwanzig bis dreißig Mann, mit einem Unteroffiziere undOffiziere, bestehen muß, alle vierundzwanzig Stundenabgelöset werden kann; denn wäre dieses nicht, somüßte in der Nähe des StaatSgefängnisses eine Ka-serne für eine Kompagnie Soldaten erbauet werden,um den Dienst im Gefängnisse zu versehen. Daß dasGebäude mit einem Paar Gewikterstangen und einergroßen Uhr versehen seyn muß, ist wohl hier überflüs-sig zu bemerken, da diese Gegenstände -jetzt alle öffent-liche Gebäude zieren. Außer diesem Hauptgebäude,dem eigentlichen StaakSgefängnisse, ist nun auch nochein großes Nebengebäude nöthig, welches sich jedochnicht an das Erstere anschließt, sondern etwas davonentfernt ist, und eine Bäckerey, Brauerey und Bren-nerey enthält. An dieses Gebäude schließt sich ein gro-ßer Küchengatten an, so wie auch das nöthige Feld