Staatsverbrecher-Anstalt. Staatsverf. 657
und theuer, noch nie habe ich in meinem Leben einesolche That verübt, dieses ist mein erster Versuch. Ichbin von guter Familie; aber jetzt in einer solchen Lage,daß mir nichts übrig bleibt, als diesen letzten Schrittgegen die Ehre zu wagen/' — Genug! rief der Oberst,innig gerührt von der Reue des jungen Mannes aus,und sein Entschluß war gefaßt. Steigen Sie ab vonihrem Pferde, geben Sie dasselbe meinem Knechte, undsetzen Sie sich zu mir in den Wagen. EntwaffnenSie mich dann, binden Sie mir die Hände, bringenSie mich nach Dublin, und lassen Sie sich die 2000Pfo. Stcrl- auszahlen, die dem versprochen sind, dermich den Händen der Justiz überliefert." Der jungeMann that, wie ihm befohlen worden, und brachteden Obersten in seinem eigenen Wagen nach Dublin,übergab ih» daselbst der gefänglichen Haft, und erhieltdie ausgesetzte Belohnung. — Ein Mehreres über dieStaatsverbrecher sehe man in dem vorhergehen-den Artikel: Staatsverbrechen, nach.
Staatsverbrecher - Anstalt, Staatsverbrecher.Anstalten, werden diejenigen Anstalten oder Ar-beilshäuser genannt, welche der Staat auf seine Ko-sten hak erbauen lasten, und worin die gemeinen, zurStrafarbeit verurtheilken Verbrecher aller Art ihreStrafzeit zubringen und arbeiten müssen; s. den Art.Zucht- und Arbeitsh aus, unter Z.— Man hatauch dergleichen Anstalten, worein junge Leute, welchesich Verbrechen bei ihren Lehrherren oder Meistern,oder auch anderswo haben zu Schulden kommen lassen,oder die ihren Eltern nicht gehorchen wollen, bis zurBesserung aufgenommen, und darin auch in Wissen-schaften unterrichtet und in mancherley Arbeiten geübtwerden. Ein Mehreres über diese Anstalten wird unterWohlthätigkeitS.-Anstalten inW vorkommen.Staatsveefassuitg, Fr. Konstitution ä'otst, f. unterStaat, Th. 162, S< 482 u. f. Man versteht un,ter Staatsverfassung eigentlich diejenige Einrichtung,welche ein Volk getroffen hat, um den Z.veck seinerDer. rechn. Enc. Th. 01.XV. 2 t