688 Staatsverwaltung.
seyn, ein anderes zu beweisen und zu bezeugen. Wemnun auch Ew. Majestät für Dero Person mich beschul-digen sollten, daß ich ihnen Alles, was In meiner Machtund Gewalt steht, angeboten habe, so muß ich dieseszwar gestehen, und kaun auch nicht in Abrede stellen, daßich oftmals Ew. Majestät vergewissert habe, daß Alles,was an mir haftet, ja mein eigenes L-brn, an Der«Majestät selbst haften, und Dero eigen seyn soll; wo-bei ich auch noch dieses bekennen muß, daß es damalsin meine Gedanken nicht gekommen, wen» man gegkaseinen Herrscher sich dergestalt erbietet, daß solches eiahinlängliches Verbreche» sey, Jemanden seiner Würdenund Aemter zu entsetzen: daß demnach, in so fern esEw. Majestät dergestalt aufnehmen wollen, solches mei-nes Bedünkens eine neue Maxime und Regel sey»würde. Wie es denn auch sey, so soll es mich dochdieser Neuerung wegen nimmermehr gereuen, daß ichgethan habe, wie eS sich geziemt, sondern ich übergebevielmehr »och einstens Ew. Majestät nicht allemmeine Ehrenämter, Würden und Güter, sondern auchmein eignes und meiner Kinder Leben, und übergebeAlles dieses nickt mit einigem Vorbehalte, sondern daßEw. Majestät Macht haben sollen, sich dessen Alles »achDero Belieben zu bedienen, ja auch meine Feindeselbst damit zu beschenken, wenn sie sich an dem nichtbegnügen, daß mir solches nur schlechthin genommenwerde. Denn wenn meine Verrichtungen bisher zur Auf-nahme dieses Königreichs gedient haben, so begehre ichauch daß mein Gehorsam zuvörderst den Weg dasselbigezu erhalten z-ige und vorweise. Und wenn gleich meineFeinde von meiner großen Zuneigung zu dem, wasich besitze, viel Geschreyes machen, und auch von andernLeuten denselben Glauben gegeben wird, so sollen dockEw. Majestät sehen, daß ich alles dasjenige, wasmeine Dienste'mir erworben haben, mir tausendmalstandhafterem Muthe fahren lassen kann, als man-cher Andere dasselbe besitzen werde. Es soll nur ge-nügen, wenn ich i» meiner Einsamkeit vernehme»werde, wie Ew. Majestät von Tag zu Tage die Auf-nahme des Königreichs befördern, in Ihrer Verwal-tung eine richtige Ordnung, und iu Dero Kasten einenhinlänglichen Schatz zur Beschützung des Ganzen,