Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverwaltung. 6S3»

tion zugestellt; 80, von der Decision wieder zum Se-kretair oder Concipisten, um die Anweisung oderAssig-nation zu machen; dann 81, ins Kameral - Expedit,und von da 82, zur Bancalität im Rathe ; 83, zumSekretair; 84, in die Buchhalterey einzutragen und dasGeschäft zu machen; 85, zum Rathe zur Unterschrift;und 86, zum Kassirer. Dieses war nun der kürzesteWeg. Wenn es aber ein gemischter Gegenstand war,so konnte er wohl über hundert Gänge machen, underforderte sehr lange Zeit. Hieraus wird man nungewahren, welche Umständlichkeit bei den Staatsdepar-tements noch in der letzten Hälfte des verwichenen Jahr-hunderts obwaltete, um einen Gegenstand bis zur Ent-scheidung durchzubringen, wozu ungefähr, statt dersechs und achtzig Gänge, nur neun nöthig gewesenwären, ja wohl noch weniger, sobald der Gegenstand,wie bei Eingaben, Rechnungen rc., nicht verwickeltist, nicht so wie bei manchen Prozessen vor Gericht,wobei mancherlei Schwierigkeiten obwalten können,welche sie sehr complicirt machen, welches aber beiRechnungen, wobei die gelieferten Gegenstände durchScheine oder auf sonst eine Art nachgewiesen werdenkönnen, wohl nicht gut möglich ist; und so war es indiesem Staate fast in allen Zweigen. So ist es be-kannt, daß selbst im Kriege die kommandirenden Ge-neräle ihre Befehle und Operationsplane erst von demHoftriegSrakhe in Wien erhielten, und also nichts eherunternehmen konnten, und dann auf dem vorgezeichne-ten Wege. Dieses war nicht allein in Oesterreich, son-decn auch in mehreren andern Staaten des südlichenDeutschlands. Das nördliche hatte sich früher von die-sem schleppenden Geschäftsgänge losgerissen, obgleichauch noch viel bis zu Ende des verwichenen Jahrhun-derts hängen blieb, jedoch war keine solche Verviel-fachung, sondern nur Langsamkeit ihrem Gange vor-zuwerfen. Bei uns in Preußen wurde schon unter