«96 Staatsverwaltung.
dem Könige Friedrich Wilhelm dem Erstender Geschäftsgang vereinfacht, und um eine genaueKontrolle über die verschiedenen einzelnen Zweige derStaatsverwaltung zu haben, errichtete er das General-Direktorium oder General-Ober-Finanz-, Kriegs- undDomainen-Direktorium,wodurch die Geschäftsführungdieser StaatSzweige schon sehr erleichtert wurde, welcherauch Friedrich der Große, und sein Nachfolger,König Friedrich Wilhelm derZweite, beibehiel-ten. So wie überhaupt Friedrich der Großewenig in der Staatsverwaltung seineS/VaterS änderte,weil er den großen Staacswirth in seinem Vater ehrte,der, so weit es damals die Ansichten derZeit zuließen,den Geschäftsgang schon sehr vereinfacht hatte. Inden meisten Staaten war noch mehr oder weniger einverwickelter Geschäftsgang, eine vielfältige, überflüssigeSchreiberey, und ein barbarischer Kanzleystyl, welchesalles die Verwaltung ungemein erschwerte, und zumTheil auch eine Menge Beamten erforderte, von denenoft Einer dem Andern im Wege war, und von denenmehrere weiter nichts zu thun hatten, als ihren Namenunter die Rechnung, Eingabe rc. zu schreiben, alsZei-chen, daß sie solche angesehen hatten, und wahrlich oftnicht mehr thaten, da sie doch eigentlich von ihnendurchgesehen werden sollte; und so thaten eine großeMenge von höheren Beamten sehr wenig, dagegenwurden die meisten Arbeiten den Neben- und Unter-Beamten, den Assessoren, Referendarien, Expedienten,Buchhaltern, Kassirern, Kanzlisten rc. aufgepackt,welche genug mit ihren Assistenten zu thun hatten.Besonders aber war die Verwaltung der Justiz >"vielen Deutschen Staaten in den traurigsten Umstän-den. Es lagen oft bei großen Gerichten Hunderte vonunerledigten Sachen, worunter viele waren, die durchAbsterben der Partheyen, durch veränderte Umstände rc.in sich selbst schon ein Ende gefunden hatten, gewiß