Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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706 Staatsverwaltung.

als überflüssig ansähe, schrieb der König am Randeeiner Vorstellung, welche ihm von dem Sohne einesKanzlers und Regierungspräsidenten, welcher nachBerlin gekommen war, um hier eine Anstellung zusuchen, im Jahre 1823 übergeben worden, und die eran das General-Direktorium zurücksandte: „Sollen ihnexaminiren, ob er Verstand und guten Kopf hat, hater das, so soll er in die Churmarkische Kriegs, undDomainen-Kammer eingeführt werden, und er soll alldafleißig habilitiren, ist es aber ein dummer Teufel, so sollihn die Klevische Regierung zumRathe machen; denndazu ist er gut genug. Man sah also hieraus, in wel>chem Ansehen bei ihm die Regierungen standen. —Die Hauptverwaltung des Staats bestand in demschon oben angeführten General-Direktorium, oderwenigstens vereinigten sich die Hauptzweige alle mitdiesem Kollegium, welches der König mit besondererLiebe pflegte, und bei dem er sich selbst zum Präsiden-ten machte, wie schon oben angeführt worden. Ergabihm eine besondere Instruktion, welche seine bei des-sen Errichtung gehabten vorzüglichen Absichten, nachwelchen die Verwaltung des Dienstes geleitet werdensollte, enthielt, und begleitete solche mit seiner Unter-schrift und Haussiegel. Ein jeder Staatsminister, derdabei angestellt war, erhielt davon ein Exemplar mitder mündlichen Anweisung: sich solche nicht nur wohlbekannt zu machen, sondern auch strenge darauf zuachten. Der König versicherte darin, daß er dieseswichtige Werk mit eifrigem Gebete zu Gott angefan-gen habe, und von dessen Segen einen guten Fortgangdesselben erwarte. Ein Schriftsteller sagt: „SeinEifer, dieses Kollegium zur Wirksamkeit zu bringen,war rastlos, und keine seiner Handlungen kann ihmwohl mehr Vergnügen und Wohlgefallen gemacht ha-ben, als diese, besonders da er sah, daß die Ordnungersolgte-und seine Absichten erreicht wurden." — Er