Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverwaltung. 707

erwies diesem Kollegium besondere Gnadenbezeugun-gen, und sorgte für den dabei stehenden Beamten vor-zugsweise. Der König selbst, als Präsident des Kol-legiums, arbeitete dabei unverdrossen, und wohnte den er-sten Sitzungen mit der größten Aufmerksamkeit bei; undda die Sitzungen an Konferenztagen oft bis des Nach-mittags dauerten, so hatte der Monarch, wie schonoben bemerkt worden, die Einrichtung treffen lassen,daß die Mitglieder aus seiner Küche gespeist wurden.Der Obermarschall war daher vom Könige angewiesenworden, den Küchenmeister dahin zu instruiren, daß eran jedem der genannten Tage um eilf Uhr auf dasGeneral-Direktorium gehen, und bei dem Kanzley-Di-rektor anfragen sollte: ob er Anstalten zur Tafel machenmüsse, oder nicht? — War daS Erstere der Fall, sosollten jedesmal vier gute Gerichte, als eine kräftigeSuppe, ein gutes Stück Rindfleisch nebst Vorkost,eine Schüssel Fische, und ein tüchtiger Rinder-, Ham-mel- oder Kalbsbraten, auch für jede Person eineQuartflasche Rheinwein gegeben werden, und die Spei-sen sollten ebensogut zubereitet und angerichtet werden,als für den König selbst. Zur Aufwartung aber durftenur ein Lackey erscheinen, damit das Zimmer nicht mitüberflüssigen Bedienten angefüllt werden möchte. Da-her wurden gleich einem Jedem vier silberne Teller nebsteinem Glase vorgesetzt, und ein großer Korb in Be-reitschaft gestellt, worein das unreine Geschirr gelegt,und mit einem Male fortgeschaft werden konnte. Dierser Gebrauch soll mehrere Jahre hindurch fortgedauert,aber dann aufgehört haben. In dem Sitzungssaaledes Kollegiums hing des Königs Bildniß, in einemprachtvollen Rahmen, welches er besonders dazu hattemalen lassen. Der Monarch war in der Uniform sei-nes Leibregiments dargestellt, und zeigte mit dem Kom-mandostabe auf das Bild der Gerechtigkeit, die eineWage in der rechten Hand hielt, auf deren einer

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