Staatsverwaltung. 717
ren Staats« und Volkslebens, und dieser Geist derStaatsverwaltung ging auch zu den folgenden Regen-ten, zu dem Könige Friedrich Wilhelm demZweiten, und zu unserm jetzigen Monarchen Frie-drich Wilhelm dem Dritten über, und bildetesich immer mehr nach dem Geiste der Zeit aus, ohnedaß das Volksleben von jenem verderblichen Revolu-tionsfieber angesteckt worden wäre, das im Westen undSüden Europas Staaten zerstörte und das Volkslebentödtete.— Schon unter Friedrich Wilhelm demZweiten verschwand immer mehr und mehr der steifeKanzleystyl und die vervielfältigten Schreibereyen, welcheunterFriedrichS desGroßen Regierung noch nichthatten gebannt werden können, wenn gleich noch derGeschäftsgang manches Ueberladene und Schleppendebehielt; allein unter dem jetzigen Monarchen verschwandder steife Kanzleystyl gänzlich, und der gereinigteHoch-deutsche Styl trat an dessen Stelle, so wie auch dieTitulaturen vereinfacht und der Ausbildung des Volksgemäß, und die Anreden rc. in der feineren Umgangs-sprache gestellt wurden; auch blieb noch die ganzeStaatsverwaltung mit wenigen Abänderungen in demgewohnten Gange bis nach dem Tilsiter Frieden 1807,wie sie von Friedrich Wilhelm dem Erstenund Friedrich dem Großen zu den folgenden Re-gierungen Übergängen war. — Nach dem TilsiterFrieden, durch welchen die Preußische Monarchie aufdie Hälfte der Länder herabgesetzt ward, wurde schonim Jahre 1808 eine veränderte Verfassung der ober-sten Staatsbehörden festgesetzt, welche jedoch nur ersttheilweise ins Leben trat; allein im Jahre 1810 ihrevollständige Bestimmung erhielt. Nach dieser Ver-fassung erhielt die Staatsverwaltung in ihrer Umfas-sung einen andern Gang, indem das General-Ober-Finanz-, Kriegs- und Domainen-Direktorium aufge-löset wurde, worin die Könige, wie unter Friedrich