Band 
Hundert fünf und sechzigster Theil welcher die Artikel Staatsschuld bis Staatsverwaltung enthält.
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Staatsverwaltung. 733

(7 Werste auf die Deutsche Meile). Hierdurch lernteder Monarch nicht nur die Provinzialverwaltung sei-nes Reiches genau kennen, sondern auch die Mängel,die sich hin und wieder noch vorfanden, und die Fehler,die sich durch die Nachlässigkeiten der Beamten einge-schlichen hatten, die er überhaupt scharf rügte, wie z.B. der UkaS vom Jahre 1822 beweiset, wodurch einegroße Anzahl (678) von Beamten, die sich in Sibi-rien unter dem General-Gouverneur Pestel in ihrerVerwaltung des Wuchers und der Unterschleife hat-ten zu Schulden kommen lassen, abgesetzt und verur-theilt wurden, worunter auch der genannte General-Gouverneur und zwei Unter-Gouverneure. Wennnun gleich der Kaiser von der einen Seite überallmit Milde und Güte bei seiner Regierung verfuhr,immer nur des Landes Ausbildung und Wohl im Augehabend, wie dieses dievielen nützlichen Anstalten bewei-sen, die unter seiner segensreichen vierundzwanzigjäh-rigen Regierung in Wissenschaften und Künsten, Ge-werben und Handel in seinem Reiche hervorgegangensind; allein z. B. zur Erziehung und wissenschaftlichenAusbildung der Staatsbürger, fünf Universitäten, fünf-zig Gymnasien und hundertKreiSschulen, außer den an-dern vielen Unterrichtsanstalten zu besondern Zwecken, sowar er doch von der andern wieder sehr strenge und nach-sichtslos bei Dienstvergehen, besonders in seinen letztenRegierungejahren, und dieses scheint auch wohl in ei-nem so ausgedehnten Staate, wie der Russischs durch-aus nöthig zu seyn, wenn in die Verwaltung Ordnung,Pünktlichkeit, Thätigkeit und Unbestechlichkeit gebrachtwerden und die Gerechtigkeit und Unpartheilichkeit inso entfernten Provinzen nicht einschlummern sollen.Auch die Militair-Verwaltung des StaatS ward unterAlexanders Regierung besonders berücksichtiget;er war es, der nach dem Muster der OesterreichischenMilitair-Grenzkolonien, auch 1819 in seinen Staaten