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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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28 Staatsverwaltung.

dem summarischen Verhör aller vor sie gebrachtenJnquisicen, und dem davon abhängenden Rechte selchezu arretiren verbindet. Der Kanzler, die Richter derKöniglichen Bank oderXin^s-koncll, und der Nüs-ter ok tlio Itolls sind General.-Friedensrichter imganzen Lande, so wie die schon oben angeführten Be-amte, Sheriff, Koroner, es in ihrem Bezirke sind.Außer diesen Personen sind noch die vorn Kanzler be-sonders zu diesem Zwecke benannten Personen, derenAnzahl außerordentlich groß ist, mit derselben Gewaltversehen. Jedem, dem darum zu thun ist, dieses Amtzu verwalten, steht es frei, sich an den Kanzler zuwenden, und um die Einrückung seines Namens indie Kommission des Friedens (Oommissioll ok zmaco)für diese oder jene Grafschaft zu bitten, wenn er hun-dert Pfund reine Einkünfte besitzt, und kein praktisi-render Advokat oder Prokurator ist, und fast immerwird ihm dann seine Bitte gewährt. Da keinem vermö-genden Manne leicht mit diesem beschwerlichen, unbesol-deten Amte gedient ist, sagt ein Schriftsteller, dem selbstSporteln von Rechtswegen versagt sind, so ist es oft inden Händen von Heuten, die es wegen der zwar unerlaub-ten, aber doch ergiebigen Gebühren, die, dem Namennach, dem Schreiber gegeben werden, verwaltet haben.Diese Art Friedensrichter, im gemeinen Leben trmIinAFuil^es, handelnde Richter, genannt, hatFielding auchin seinen Romanen sehr treu kopirt. Man hat sich schonoft bemüht, obgleich nur mit geringem Erfolge, diesemUebel abzuhelfen. Für Westminster besteht die Ein-richtung des zmbliv Olkieo oder öffentlichen Amts,dem ein besoldeter Richter vorsteht, und der von gro-ßem Nutzen seyn soll. Die Concurrenz der übrigenFriedensrichter ist zwar dadurch nicht ausgeschlossen;aber ihre Gewalt ist schr vermindert worden, weil sichfast Alles an ilio z,ul,!iv Ollico wendet. Außer demRechte zu arretiren, und gegen Caution und ohne die-