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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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54 Staatsverwaltung.

ber aller Art, die in einem Handelsstaate, wie Eng-land, wo bei dem Transporte der Waaren rc. vieletausend Arbeiter gebraucht werden, immer einen Vor.wand finden, wenn sie wegen ihrer Lebensart und ihresLebensunterhalts befragt werden sollten; also würdeauch die Polizei einen sehr üblen Stand haben, wennsie diese mit Gewalt in ihrem Gewerbe beschränkenwollte, und dieserhalb kann auch ein Jeder sein Wesenhier treiben, nur muß er sich in Acht nehmen, daß ernicht Verbrechen begeht, die ihn, wenn er ertappt wird,vor das Gericht und ins Gefängniß bringen, wozu dieConstables bestellt sind, die ihre Wirksamkeit oder Thä-tigkeit beim Verhaften schnell genug beweisen. Auchhat man auf den Jahrmärkten und Messen für eineschnelle Gerichtsbarkeit gesorgt, durch die Jahr«marktS-Gerichte (Courts ok pis pouclrs). Der-jenige nämlich, dem die Marktgerechtigkeit zusteht,siht hier, entweder in Person, oder durch seine Depu-tirten, als Richter in allen Streitigkeiten auf den Jahr-märkten, so lange der Markt dauert, in welcher Zeitalle vorkommenden Sachen gehört und entschieden seynmüssen. Appellationen gehen von diesen Sprüchenan die Gerichtshöfe zu Westminster. — Da der Han-del und die Fabriken und Manufakturen die Seele desGroßbritannischen Staatö sind, und ihm dem Reich-thum geben, wodurch er sich das Ansehen in der poli-tischen Welt geben kann, so ist auch in der SkaatS-Verwaltung hierauf besonders Rücksicht genommenworden, und alle Anstalten und Gesetze, die dieseZweige betreffen, sind nicht nur musterhaft eingerich-tet, sondern werden auch eben so verwaltet, ja ehemalsmit zu großer Strenge, indem jedem Nachmacheroder Verfälscher von Banknoten, jedem Verfälscherder Wechsel und Rechnungen, jedem Abstehker der Fa-briken- u. Manufaktur-Geheimnisse, in Maschinen rc.,um sie in das Ausland zu bringen, der Strang, und