Staatsverwaltung. 37
rien, die ihnen von der Parthei in seiner Instruktionaufgegeben worden sind. Die oben erwähnten Ser-geantS (86i'vienl68 uck IsAvm) bekleiden eine höhereWürde in den Rechten, welche die Krone nach Gut-dünken den Advokaten ertheilt. Sie begleiten dieRichter auf den CircuitS, wo sie im Nothfall ihreStellen vertreten; auch müssen alle zwölf RichterSergeantS seyn, die daher von jenen Bruder genanntwerden. Ueber die Sergeanks gehen die AdvokatenderKrone (Xi'n^s-Lounssl), die vier Gerichtsbedientendes Königs (Xin^8-86i'j6sut8), der Anwald (8<M-eitoo), der General.-Advokat (^stvooat-Llenewul)und General-Prokurator (^ttorne^-Oenerkst, koo-6ureur-66U6l'al), und alle Advokaten des FiScuS, dieohne besondere Erlaubniß keinen Prozeß gegen dieKrone annehmen dürfen. Außerdem kann auch nochder König den Sachwaltern ( Oounsellors ) Rang-Patente ertheilen, nach welchem unter ihnen geltendenRange die Advokaten einer Seite vor Gericht sprechen.Die Prokuratoren (^ttorne^s) erhalten von den ve»schiedenen Gerichtshöfen die Erlaubniß zu praktisiren,auch verfertigen sie gemeiniglich das ganze schriftlicheVerfahren des Prozesses an. — Wirft man nun einenBlick auf die Finanzverwaltung Englands, so findensich auch hier Gründe, welche das oben tadelnd ange-führte Hazardspiel darin rechtfertigen können, wennman bedenkt, daß dieser Staat, um alle Coalitionengegen sich unwirksam zu machen und sich den Fußauf dem Festlande zu sichern, keine Opfer scheuen darf,und dieses war besonders in den Französischen Krie-gen während der Republik und des Kaiserreiches derFall, die für England einem Hazardspiele glichen, woaber das vu Lsn^us zum Glücke Englands ausfiel,wenn gleich mit einer ungeheuren Schuldenlast undeiner fast die Nation erdrückenden Last von Abgaben.Allein so sehr auch Pitt von vielen seiner Landöleute