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Hundert sechs und sechzigster Theil, welcher d. Art. Staatsverwaltung bis Staatswirthschaft enth.
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Staatsverwaltung. 63

theien, immer die Oberhand behält. Die beiden Haupt-parlheien, worein sich der Adel theilt, und woran auchdie Genrry Theil nimmt, die ToryS und Whigsoder Monarchisten und Republikaner, reguliern ge.wohnlich die Parlamentswahlen und bekämpfen sichbei denselben; sie sind es, welche die Hauplpartheienim Parlamente bilden; allein ohne den Einsiuß derKrone sind sie ohnmächtig, das heißt, sobald sich derKönig auf eine Seite wendet, und einer Parthei esüberlaßt, durch Ertheilung von Beneficien und Be-förderung im geistlichen Stande und Militair, ihreParthei auö dem jüngern Adel und den talentvollenKöpfen zu verstärken, so sind sie im Parlament über-stimmt. Die Toryparthei umlagert gewöhnlich denHof, bewacht alle Schritte der Whigs, und arbeitetden Maaßregeln derselben in dem Herzen des Mo-narchen entgegen, an welchen sie sich immer an-schließt. Der jüngere Adel, welcher sich durch Talentemporschwingt, handelt nicht immer nach politischenGrundsätzen, sondern wird, nach einem Schriftsteller,bloß durch Aussichten auf Privakvortheil und aufWachsthum der Macht bestimmt. Hierzu kommennun noch wenigstens 25,000 jüngere SöhneAdelicherund Unadelicher von Stande, die manUln^eoLoo-Ilt6rs nennt, und die wenig oder nichts haben, undPlätze im Civildienste und in der Armee zu erhaltensuchen müssen. Diese Gentry hängt eigentlich ganzvon der Regierung ab, und dieses macht sie daher im-mer zu gefährlichen Gegnern des Volks; denn da siedurch die Erziehung an Wohlleben gewöhnt sind, undgemeiniglich mehr verzehren, als sie einzunehmen ha-ben, so ergreifen sie auch jedes Mittel um ihre Ein-nahmen zu vermehren. Gewisse Familien geben inLondon den Ton an oder bilden eigene Partheien, an-dere schließen sich an die beiden oben genanntenHauptpartheien an und unterstützen die Verwaltung,